Aktive Musiktherapie in Einzel- oder Gruppensitzungen
Musiktherapie kann als Einzel- oder Gruppentherapie stattfinden. Für bestimmte Patientengruppen, etwa Menschen mit Autismus-Spektrum-Störungen, ist jedoch ein geschützter therapeutischer Rahmen besonders wichtig. Hier wird meist auf die Einzelsitzungen zurückgegriffen. Dabei steht weniger die Musik als Darbietung im Fokus, sondern vielmehr die Förderung der verbalen und nonverbalen Kommunikation sowie die Gestaltung der therapeutischen Beziehung zwischen Patienten und Therapeuten.
Gruppentherapeutische Sitzungen erfordern eine gewisse Gruppenfähigkeit seitens der Teilnehmenden. Die meisten musiktherapeutischen Konzepte setzen auf aktive Therapieformen. Im Mittelpunkt steht das eigene musikalische Tun. Ein zentrales Element ist die Improvisation. Hierfür kommen überwiegend Instrumente zum Einsatz, die auch ohne musikalische Vorerfahrung spielbar sind, wie beispielsweise Instrumente aus dem Orff-Instrumentarium. Diese sprechen verschiedene Sinnessysteme an – taktil, optisch und akustisch – und ermöglichen sowohl die Anknüpfung an bereits vorhandene Erfahrungen, beispielsweise mit Klavier, Flöte oder Xylophon, als auch das Sammeln neuer Eindrücke, etwa mit außereuropäischen Instrumenten wie Gongs.
Für die Teilnahme an der Musiktherapie sind keine musikalischen Fähigkeiten erforderlich. Im therapeutischen Setting dient die Musik als Medium zur Kontaktaufnahme, zum Ausdruck und zur Beziehungsgestaltung. Sie ist also keine Leistungsschau, sondern bewusst Mittel zum Zweck.
Das therapeutische Musizieren der Patientinnen und Patienten wird professionell von Musiktherapeutinnen und -therapeuten begleitet, häufig am Klavier oder mit der Gitarre. Einen praxisnahen Eindruck vermitteln
Hörbeispiele, die auf der Webseite der Deutschen Musiktherapeutischen Gesellschaft (DMtG) verfügbar sind. Studienlage
Studien zeigen, dass Musiktherapie eine gesundheitsfördernde Wirkung bei verschiedenen Erkrankungen entfaltet. „Es gibt eine beeindruckende Fülle von Belegen“, sagte Dr. Sabine C. Koch, Professorin für Empirische Forschung in den Künstlerischen Therapien an der Alanus Hochschule Bonn sowie Direktorin des dortigen Forschungsinstituts für Künstlerische Therapien (Research Institute for Creative Arts Therapies; RIArT), auf einer Pressekonferenz der DMtG. Die Effekte sind in einer aktuellen Metaanalyse zur Anwendung künstlerischer Therapien zusammengefasst. „Die Ergebnisse stützen insbesondere die Musik- und Tanztherapie“, erläuterte Koch.1
Derzeit ist Musiktherapie in 37 AWMF-Leitlinien vertreten, darunter in 29 S3-Leitlinien. Auch die S3-Leitlinie Demenzen empfiehlt Musiktherapie zur Behandlung von psychischen Begleiterscheinungen wie Angst, Unruhe und Apathie.
Kassen in Sorge vor Kostensteigerungen
Wir haben mit Professor Neugebauer über die Abrechnungsproblematik der Musiktherapie in Deutschland – auch im internationalen Vergleich – gesprochen.
coliquio: Wie stellt sich die Situation der Musiktherapie im internationalen Vergleich dar, insbesondere was Ausbildung und Berufsausübung angeht?
Prof. Neugebauer: Wenn wir den internationalen Vergleich betrachten, fällt zunächst auf, dass es in Deutschland – wie in den meisten europäischen Ländern – Studiengänge auf Masterniveau gibt. Diese ermöglichen es den Kolleginnen und Kollegen, später an Universitäten zu promovieren. Die Ausbildungsqualität ist im europäischen Vergleich insgesamt gleichwertig. Der entscheidende Unterschied liegt jedoch in der Anwendung der Musiktherapie im ambulanten Sektor.
coliquio: Wo genau unterscheiden sich andere europäische Länder von Deutschland?
Prof. Neugebauer: In Deutschland ist Musiktherapie ausschließlich im stationären Bereich abrechenbar. Im ambulanten Sektor werden die Kosten von den Krankenkassen nicht übernommen. In Großbritannien, in den Niederlanden und in Nordeuropa wird Musiktherapie hingegen auch im ambulanten Bereich bezahlt.
coliquio: Was bedeutet das konkret für die Praxis in Deutschland?
Prof. Neugebauer: Es gibt einen Teufelskreis: Die Politik sieht keinen Regelungsbedarf, solange Musiktherapie nicht als ambulante Leistung von den Krankenkassen finanziert wird. Umgekehrt sagt die Finanzierungsebene: Solange die Berufsausübung nicht geregelt ist, ist eine Finanzierung ausgeschlossen. Obwohl es geregelte Ausbildungsgänge gibt, ist der Beruf selbst nicht gesetzlich geregelt. Es fehlt ein Berufsgesetz für Musiktherapie in Deutschland. Und ohne Berufsgesetz gibt es keine klaren Zulassungsregelungen für den ambulanten Bereich.
Es braucht zwei parallele Entwicklungen: Erstens muss der Beruf durch den Gesetzgeber, also den Bundestag, gesetzlich geregelt werden. Zweitens muss die Möglichkeit geschaffen werden, Musiktherapie als abrechenbare Leistung in der ambulanten Versorgung zu etablieren. Das fällt in die Zuständigkeit des Gemeinsamen Bundesausschusses von Ärzten und Krankenkassen. Dabei ist zu beachten, dass der Gemeinsame Bundesausschuss Therapieformen immer nur diagnosebezogen anerkennt.
Aus unserer Sicht ergibt sich insbesondere für Menschen mit sprachlichen oder kognitiven Einschränkungen aus der UN-Behindertenrechtskonvention ein Anspruch auf eine gleichwertige Versorgung im Bereich der seelischen Gesundheit – sowohl hinsichtlich der Qualität als auch des Umfangs.
coliquio: Heißt das, es müsste für jede Indikation der Nutzen einzeln nachgewiesen werden?
Prof. Neugebauer: Genau. Für einzelne Indikationen, beispielsweise Demenzerkrankungen oder onkologische Erkrankungen, liegen aussagekräftige Studien vor. Schon 2019 fasst das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) im HTA 17-02 den Nutzen der Musiktherapie in der ergänzenden Behandlung für Krebspatienten zusammen. "Vor dem Hintergrund der Ergebnisse dieses HTA-Berichts kann die Frage gestellt werden, ob die Verortung als nichtverordnungsfähiges Arzneimittel angemessen ist ", sagt das IQWIG in seinem .