Kolumne

487.000 Euro Regress wegen fehlender Unterschrift: Warum das wohl nur der Anfang ist

Das Urteil schlug 2025 hohe Wellen. Ein Kardiologe muss, höchstrichterlich bestätigt, 487.000 Euro an Sprechstundenbedarf-Verordnungen zurückzahlen. Der Grund: Er hatte nicht eigenhändig unterschrieben, sondern einen Faksimiilestempel genutzt. Doch das war wohl nur der Anfang: Es stehen weitere Forderungen in Höhe von 758.000 Euro im Raum. Unser Medizinrechtsexperte hält den Vorgang aus mehreren Gründen für bedenklich.

15.08.2026Lesedauer: ca. 3 MinutenAutor: Dr. jur. Florian Hölzel
medizinrecht

Ob Urteile oder Gesetzesvorhaben: In „Recht so! Die Medizinrechts-Kolumne“ ordnen unsere Experten regelmäßig aktuelle Entwicklungen im Medizinrecht für die Ärzteschaft ein.

Ein niedergelassener Facharzt hatte Sprechstundenbedarf-Verordnungen über Jahre nicht persönlich unterzeichnet, sondern mit einem Faksimilestempel versehen. Die Prüfungsstelle setzte dafür einen Regress von zuletzt 487.230,57 Euro fest, das Sozialgericht Marburg und das Bundessozialgericht bestätigten ihn in voller Höhe: Die persönliche Unterschrift sei kein Formerfordernis, sondern dokumentiere die eigene Prüfung und Verantwortung des Arztes; auf die medizinische Richtigkeit der Verordnungen komme es wegen der im Vertragsarztrecht geltenden strengen formalen Betrachtung nicht an. Auch die drohende Existenzgefährdung ändere daran nichts.
Was der Senat dabei nicht erwähnt, weil es prozessual nicht zur Entscheidung stand: Die ausgeurteilten 487.230,57 Euro sind nicht die ganze Geschichte. Laut Anwalt des Klägers stehen weitere Regressforderungen von 758.000 Euro im Raum – insgesamt knapp das 2,5- Fache der jetzt bestätigten Summe. Das liegt vermutlich an der Verjährungssystematik: Die Krankenkassen haben zunächst nur für die ältesten, von Verjährung bedrohten Quartale einen Antrag gestellt. Für spätere Quartale mit demselben Stempel steht ein Regress noch aus. Das Urteil betrifft damit nur die erste Tranche eines mehrstufig durchgesetzten Gesamtanspruchs.
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487.000 Euro Regress wegen fehlender Unterschrift: Warum das wohl nur der Anfang ist