487.000 Euro Regress wegen fehlender Unterschrift: Warum das wohl nur der Anfang ist
Das Urteil schlug 2025 hohe Wellen. Ein Kardiologe muss, höchstrichterlich bestätigt, 487.000 Euro an Sprechstundenbedarf-Verordnungen zurückzahlen. Der Grund: Er hatte nicht eigenhändig unterschrieben, sondern einen Faksimiilestempel genutzt. Doch das war wohl nur der Anfang: Es stehen weitere Forderungen in Höhe von 758.000 Euro im Raum. Unser Medizinrechtsexperte hält den Vorgang aus mehreren Gründen für bedenklich.

Ob Urteile oder Gesetzesvorhaben: In „Recht so! Die Medizinrechts-Kolumne“ ordnen unsere Experten regelmäßig aktuelle Entwicklungen im Medizinrecht für die Ärzteschaft ein.
