Zum 1. April 2026 wurden technische Änderungen bei der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU), dem elektronischen Rezept (eRezept), der elektronischen Verordnung von DiGA (eVDGA) sowie der elektronischen Ersatzbescheinigung (eEB) vorgenommen. Weil die KBV erkannt hat, dass Zeitnot bei der Umsetzung droht, konnte kurzfristig eine halbjährliche Übergangsfrist vereinbart werden – aber nicht für alle Bereiche.
Seit dem 1. Oktober 2025 und zum Jahreswechsel haben die PVS-Hersteller die notwendigen Updates für diese Änderungen bereits zur Verfügung gestellt. Weil das aber zu kurzfristig sein könnte, hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) eine Verlängerung der Übergangsfrist bis zum 30. April 2026 für eAU und eEB mit dem GKV-Spitzenverband vereinbart.
Auch die Krankenkassen werden diese Systeme entsprechend anpassen und z.B. keine automatischen Abweisungen der eAU durchführen. Dies gilt auch für das Verfahren zur eEB.
Die notwendige Verlängerung der Übergangsfrist für das eRezept konnte hingegen nicht erreicht werden, da eine so kurzfristige Änderung am eRezept-Fachdienst mit erheblichen Risiken für den Betrieb verbunden wäre.
Die KBV ist deshalb mit den PVS-Herstellern nun in einen engen Austausch getreten, damit in Sonderaktionen die Kunden, die bisher das Update für das eRezept noch nicht eingespielt haben, über die Dringlicheit zu informieren.
Die weitere Entwicklungen soll mit der gematik und den Krankenkassen analysiert und abgestimmt werden. Den Regional-KVen wurde zunächst empfohlen, wenn sich Praxen mit entsprechenden Problemen melden, sie auf die Informationen des PVS-Herstellers zu verweisen.