Kolumne
Fehlendes PVS-Update könnte Ausstellung von E-Rezepten lahmlegen
Bis Ende April 2026 läuft noch eine Übergangsfrist für wichtige Aktualisierungen der Praxissoftware. Dies gilt jedoch nicht für die Ausstellung von E-Rezepten.

In seiner Kolumne „Ziffern. Zahlen. Zimmermann.“ ordnet Abrechnungsexperte Dr. med. Gerd W. Zimmermann regelmäßig aktuelle Entwicklungen ein, erklärt Abrechnungsfragen und gibt in Online-Fortbildungen konkrete Tipps für die Praxis.
Zum 1. April 2026 wurden technische Änderungen bei der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU), dem elektronischen Rezept (eRezept), der elektronischen Verordnung von DiGA (eVDGA) sowie der elektronischen Ersatzbescheinigung (eEB) vorgenommen. Weil die KBV erkannt hat, dass Zeitnot bei der Umsetzung droht, konnte kurzfristig eine halbjährliche Übergangsfrist vereinbart werden – aber nicht für alle Bereiche.
Seit dem 1. Oktober 2025 und zum Jahreswechsel haben die PVS-Hersteller die notwendigen Updates für diese Änderungen bereits zur Verfügung gestellt. Weil das aber zu kurzfristig sein könnte, hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) eine Verlängerung der Übergangsfrist bis zum 30. April 2026 für eAU und eEB mit dem GKV-Spitzenverband vereinbart.
Auch die Krankenkassen werden diese Systeme entsprechend anpassen und z.B. keine automatischen Abweisungen der eAU durchführen. Dies gilt auch für das Verfahren zur eEB.
Auch die Krankenkassen werden diese Systeme entsprechend anpassen und z.B. keine automatischen Abweisungen der eAU durchführen. Dies gilt auch für das Verfahren zur eEB.
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