Kolumne

Basis-Assessment & Zuschläge bei Long-Covid-Patienten abrechnen

In Deutschland gibt es derzeit keine einheitliche offizielle Statistik über die genaue Anzahl der Long-Covid-Fälle. Die Schätzungen liegen grob zwischen 1,4 Millionen und 2,58 Millionen Menschen. Die Koordination der Diagnostik und der Therapie dieser seltenen Erkrankung ist seit dem 1. Januar 2025 Sache der Hausärztinnen und Hausärzte. Genutzt wird das eigens dafür geschaffene EBM-Modul aber wenig.

22.09.2026Lesedauer: ca. 4 MinutenAutor: Dr. med. Gerd W. Zimmermann
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In seiner Kolumne „Ziffern. Zahlen. Zimmermann.“ ordnet Abrechnungsexperte Dr. med. Gerd W. Zimmermann regelmäßig aktuelle Entwicklungen ein, erklärt Abrechnungsfragen und gibt in Online-Fortbildungen konkrete Tipps für die Praxis.

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hatte bereits am 1. Mai 2024 die Long-COVID-Richtlinie (LongCOV-RL) beschlossen. Vom Bewertungsausschuss (BA) wurden daraufhin am 11. Dezember 2024 entsprechende Gebührenordnungspositionen (GOP) in den EBM als Abschnitt IV 37.8 aufgenommen. Drei dieser Leistungen können nur von Hausärztinnen und -ärzten berechnet werden. Die Vergütung erfolgt bis Ende 2026 extrabudgetär. Inwieweit auch diese Leistungen im Rahmen der „Eindeckelung“ der extrabudgetär vergüteten GOP den Regelungen des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes (BStabG) zum Opfer fallen, ist noch offen.
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Dr. med. Gerd W. Zimmermann
Autor
Dr. med. Gerd W. Zimmermann ist Facharzt für Allgemeinmedizin und ehemaliges langjähriges Mitglied in Gremien der KV Hessen, der Landesärztekammer Hessen, der KBV, der BÄK, des G-BA und des Hausärztinnen- und Hausärzteverbandes gewesen.

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