Ein Aspekt der Empfehlungen ist die Abkehr von einer reinen Ausschlussdiagnostik. Vielmehr sollen funktionelle Bewegungsstörungen frühzeitig als eigenständiges Krankheitsbild mit einer spezifischen Pathophysiologie in Erwägung gezogen werden, die sich deutlich von simulierenden Personen oder gesundem Verhalten abgrenzt.1,2
Für die klinisch-neurologische Diagnosestellung ist die Identifikation positiver klinischer Zeichen in der Untersuchung entscheidend. Der Nachweis einer Inkongruenz zu anderen organischen Erkrankungen ist dabei nicht mehr zwingend erforderlich. Ein wesentlicher Baustein ist zudem die psychiatrisch-psychosomatische Diagnostik, die bereits in der Primärversorgung orientierend erfolgen und bei Bedarf vertieft werden sollte, um die weitere Behandlungsplanung individuell abzustimmen.1,2
Ein Fokus der Leitlinie liegt auf der Diagnosevermittlung. Behandelnde Ärztinnen und Ärzte sind angehalten, den Begriff „funktionell“ als ätiologisch neutrale Bezeichnung zu verwenden und auf veraltete oder einseitig psychisierende Begriffe zu verzichten. Die Vermittlung soll so gestaltet werden, dass Patientinnen und Patienten die Diagnose akzeptieren und ein grundlegendes Verständnis für die Störungsmechanismen entwickeln können. Hierbei bietet es sich laut Leitlinie an, spezifische Untersuchungsbefunde, wie etwa die Modulation der Symptomatik durch Aufmerksamkeitslenkung, direkt für den Patientinnen und Patienten erlebbar zu machen.1,2
Die Behandlungsgrundsätze folgen einem transdisziplinären und gestuften Ansatz. Therapien sollten weder rein körperlich noch rein psychisch ansetzen, sondern beide Aspekte berücksichtigen. Die Koordination der Behandlung obliegt einem hauptverantwortlichen Facharzt bzw. einer hauptverantwortlichen Fachärztin, der oder die die Maßnahmen flexibel an die Funktionsbeeinträchtigungen und Bedürfnisse der Betroffenen anpasst.
In der physiotherapeutischen Behandlung stehen aktive Ansätze im Vordergrund. Passive Maßnahmen wie Massagen sollten nur begrenzt und kritisch hinterfragt eingesetzt werden. Falls Hilfsmittel notwendig sind, um die Alltagsaktivität zu steigern, sollte deren Einsatz zeitlich begrenzt und durch einen klaren Reduktionsplan begleitet werden. Für Patientinnen und Patienten, bei denen die Symptomatik nach der Diagnosevermittlung persistiert, empfiehlt die Leitlinie eine psychotherapeutische Behandlung.
Eine spezifische medikamentöse Therapie zur Behandlung der funktionellen Bewegungsstörung selbst sollte aufgrund mangelnder Evidenz nicht erfolgen.1,2