Interview

Der PoPP-Dienst tritt an – Was das für die ärztliche Praxis bedeutet

Wie gelingt sichere digitale Identifikation im Gesundheitswesen – ganz ohne Kartenstecken? Mit dem neuen Dienst „Proof of Patient Presence“ (PoPP) soll genau das bis zum Ende des Jahres 2026 möglich werden. Was damit konkret auf die ärztliche Praxis zukommt, erklärt Dr. Christina Czeschik.

24.08.2026Lesedauer: ca. 4 MinutenVon: Redaktion des Ärzteportals www.der-niedergelassene-arzt.de
Der PoPP-Dienst tritt an – Was das für die ärztliche Praxis bedeutet

Das obligatorische Einstecken der Gesundheitskarte könnte bald der Vergangenheit angehören.

© Getty Images | ollo

Sehr geehrte Frau Czeschik, Sie sind Fachärztin für Öffentliches Gesundheitswesen und Medizininformatikerin und kennen sich im Bereich digitaler Gesundheit aus. Was steckt hinter dem Konzept des „Proof of Patient Presence“? 
Christina Czeschik: Mit der Weiterentwicklung der Telematikinfrastruktur hin zur sogenannten TI 2.0 wird ein neues Konzept eingeführt, das den Praxisalltag erneut verändern wird: der „Proof of Patient Presence“ (PoPP). Hinter diesem Fachbegriff verbirgt sich ein digitaler Nachweis dafür, dass sich eine Patientin oder ein Patient tatsächlich in einem konkreten Versorgungskontext mit einer Ärztin oder einem Arzt befindet. Erst wenn dieser Kontext technisch bestätigt wurde, soll künftig der Zugriff auf Anwendungen wie elektronische Patientenakte (ePA) oder E Rezept möglich sein.

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