Anstehende Neuerung

Der elektronische Medikationsplan: Was sich für Praxen ändert

Noch in diesem Jahr soll der elektronische Medikationsplan (eMP) eingeführt werden. Im Interview erläutert Dr. Philipp Stachwitz, was sich für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte ändert, welche Vorteile der eMP gegenüber dem bisherigen BMP bietet und wie sich Praxen jetzt schon auf die Umstellung vorbereiten können.

24.08.2026Von: Redaktion des Ärzteportals www.der-niedergelassene-arzt.de
Der elektronische Medikationsplan: Was sich für Praxen ändert

Künftig soll der Medikationsplan digital vorliegen. Handschriftliche Änderungen, Durchstreichungen oder schlecht lesbare Barcodes sollten dann der Vergangenheit angehören. 

© Bild mithilfe von KI erstellt

Sehr geehrter Dr. Stachwitz, Sie erleben die Digitalisierung des Gesundheitswesens von zwei Seiten. Einmal als aktiver Gestalter und einmal die konkrete Implementierung in der eigenen Praxis. Noch dieses Jahr soll die Einführung des neuen elektronischen Medikationsplans (eMP) realisiert werden. Was bedeutet das für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte?
Stachwitz: Grundsätzlich ändert sich durch die Einführung des eMP aus ärztlicher Sicht nichts. Wichtig bleiben die Regelungen im SGB V. Diejenigen Patientinnen und Patienten, die dauerhaft drei oder mehr Arzneimittel nach ärztlicher Verordnung einnehmen, haben weiterhin einen Anspruch auf die Erstellung und die Pflege eines Medikationsplans.

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