Dieser Beitrag basiert auf dem Vortrag „Schmerzmedizinische Gutachten und Alltag vor Gericht“ von Dr. med. Jan-Peter Jansen (Berlin) auf den Deutschen Schmerz- und Palliativtagen 2026 Die schmerzmedizinische Begutachtung gilt unter Medizinern als mühsames und juristisch vermintes Feld. Doch für Dr. med. Jan-Peter Jansen, Leiter und Mitgründer des Schmerzzentrums Berlin, ist es eines der spannendsten Gebiete der modernen Medizin. Es geht schließlich darum, das subjektive Erleben – den Schmerz – in eine Sprache zu übersetzen, die Juristen und Versicherer verstehen. Hier spielt auch der Hausarzt eine wichtige Rolle: Er ist es, der durch eine lückenlose Erst- und Verlaufsdokumentation den Grundstein für spätere sozialrechtliche Auseinandersetzungen legt.
Herausforderung Objektivierbarkeit
Das Kernproblem in der Schmerzmedizin ist die mangelnde Objektivierbarkeit durch apparative Diagnostik. Während Orthopäden auf radiologische Befunde verweisen können, stehen Schmerzmediziner oft vor dem Dilemma, dass der Patient massiv leidet, das MRT aber keinen korrespondierenden pathologischen Befund zeigt. Die Herausforderung besteht dann darin, eine für den Juristen nachvollziehbare und zwingend logische Beweisführung zu erstellen. Die Glaubwürdigkeit des Gutachters und die Konsistenz der Patientenangaben sind dabei die wichtigsten Währungen vor Gericht. Deshalb nimmt die Erstellung eines prozessualen Gutachtens oft Stunden in Anspruch. Erst im „Flow“ der Arbeit, durch die tiefe Auseinandersetzung mit der Biografie des Patienten, setze sich das Bild schlüssig zusammen, so Jansen.
Kausalität und juristische Ignoranz
In gerichtlichen Auseinandersetzungen prallen meist unterschiedliche Sichtweisen aufeinander. Richter tendieren häufig dazu, Schmerzen nur dann als tatsächlich existent anzuerkennen, wenn sie objektivierbar sind. Dabei fehlt vor Gericht oft ein grundlegendes fachliches Verständnis für die Komplexität der noziplastischen Schmerzproblematik. Ein zusätzlicher Konfliktpunkt ist die sogenannte „Gelegenheitsursache“. Versicherungen vertreten oft die Argumentation, ein Unfall sei lediglich eine unwesentliche Ursache für einen bereits vorliegenden Vorschaden gewesen. Das Trauma hätte den Schmerz demnach überhaupt nicht ausgelöst, sondern lediglich einen bereits bestehenden Zustand beschleunigt.
Kardinalfehler: Dokumentationslücke
Entscheidend ist dann, die „Brückensymptome“ nachzuweisen: Der unmittelbare Zusammenhang zwischen einem Unfall und der Schmerzproblematik. Eine zeitliche Lücke in der ärztlichen Dokumentation zwischen dem Unfallereignis und den neu aufgetretenen Schmerzen wird juristisch nämlich als Unterbrechung der Kausalitätskette gewertet. Ansprüche werden dann abgewiesen. Häufig wird die Schmerzproblematik fälschlicherweise auch als rein „psychogen“ abgetan. Psychische Komorbiditäten wie Depressionen oder Traumata in der Anamnese werden nicht selten als Ausschlusskriterium missbraucht, so Jansen.
Beweislogik herstellen
Zusätzlich wird die Situation durch den latenten Vorwurf des sekundären Krankheitsgewinns oder der Simulation erschwert. Der Gutachter hat dann die Aufgabe, den kausalen Zusammenhang zwischen einem Ereignis und dem daraus resultierenden Schmerzzustand logisch nachvollziehbar darzulegen. Es reicht nicht aus, nur Diagnosen aufzulisten. Es müssen auch die funktionellen Einschränkungen im Alltag so präzise beschrieben werden, dass ein Richter sich ein klares Bild der veränderten Lebenswirklichkeit machen kann.
Streitfall stationäre Schmerztherapie
Ein häufiges Kampffeld mit den Krankenkassen ist die Indikation für eine stationäre multimodale Schmerztherapie. Jansen führt dies auch auf einen drastischen Wandel im Gesundheitswesen zurück: Wo früher die Schmerztherapie im Fokus stand, herrsche heute ökonomischer Druck. Kliniken präferieren oft lukrative chirurgische Eingriffe wie den massenhaften Einbau von Knie- oder Hüft-TEPs. Für den zuweisenden Hausarzt ist es wichtig zu wissen, dass Gutachter genau an dieser Schnittstelle kämpfen, um den Anspruch der Patienten auf eine adäquate Schmerzmedizinische Versorgung durchzusetzen.
Intuition durch Erfahrung
Trotz aller Leitlinien und formalen Vorgaben bleibt das Schreiben eines Gutachtens eine zutiefst menschliche und intuitive Aufgabe. Fast immer zeige sich, dass die Klagen auf einer realen Leidensgeschichte beruhen. Dazu bedarf es jahre- und jahrzehntelanger Erfahrung in der Schmerzmedizin. Jansen sieht seine Gutachtertätigkeit als essenzielle Möglichkeit, dem Patienten in einer schwierigen Phase zu seinem Recht zu verhelfen. Die forensische Schmerzmedizin ist deshalb für den Berliner Schmerzmediziner integraler Bestandteil einer ganzheitlichen Patientenwürdigung.