KI im Praxisalltag

KI und ärztliche Schweigepflicht

Die Einführung von KI-Tools im Praxisalltag ist in vollem Gange – von der Textglättung bis zur Beschleunigung von Abläufen – Möglichkeiten fast ohne Grenzen. Schweigepflicht, Berufsrecht und Datenschutz setzen dabei die Leitplanken, an denen sich jede Nutzung messen lassen muss. Kurz gesagt: KI ja, mit klarem Rahmen. Denn nicht alles, was technisch möglich ist, ist aus rechtlicher Sicht auch klug.

11.05.2026Lesedauer: ca. 3 MinutenAutorin: Nadine Ettling
KI und ärztliche Schweigepflicht

Es mag verlockend sein, Praxisaufgaben an die KI zu delegieren, doch die ärztliche Schweigepflicht setzt klare Grenzen.

© Getty Images | alexsl

Dieser Beitrag erscheint in Zusammenarbeit mit der Kanzlei Lyck+Pätzold. healthcare.recht.
Die (zahn-)ärztliche Schweigepflicht nach § 203 StGB schützt sämtliche Patientengeheimnisse – von der bloßen Tatsache, ob jemand Patient ist, über digitale Daten und Bilder bis hin zu Abrechnungsangaben und Befunden. Geben Sie solche Informationen an Dritte weiter, liegt regelmäßig ein strafrechlich relevanter Verstoß gegen die Schweigepflicht vor. Rechtlich gilt ein KI-Anbieter als sogenannter „Dritter“. Berufsrechtlich besteht derselbe Grundsatz zur Verschwiegenheit. Er erstreckt sich über alles, was Ihnen in beruflicher Eigenschaft bekannt wurde. Offenbarungen sind nur unter engen Voraussetzungen zulässig (etwa Entbindung von der Schweigepflicht, rechtfertigender Notstand oder gegenüber eingebundenen Personen, die zur Verschwiegenheit verpflichtet wurden u.ä.). KI-Plattformen erfüllen diese Voraussetzungen nicht. 
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Nadine Ettling
Autorin
Nadine Ettling ist Fachanwältin für Medizinrecht bei der Anwaltskanzlei Lyck+Pätzold. healthcare.recht.

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