Wer vor 2026 versucht hat z. B. bei Honorarstreitigkeiten, seine Ansprüche selbst vor dem Amtsgericht zu erstreiten, muss sich nun anwaltlich vertreten lassen. Denn vor Landgerichten herrscht der sogenannte Anwaltszwang.
Grund für die Änderung ist das „Gesetz zur Änderung des Zuständigkeitsstreitwerts der Amtsgerichte, zum Ausbau der Spezialisierung der Justiz in Zivilsachen sowie zur Änderung weiterer prozessualer Regelungen“, welches am 01.01.2026 in Kraft getreten ist.
Der Gesetzgeber will damit einen professionelleren Rahmen für Streitigkeiten rund um Heilbehandlungen schaffen. Landgerichte verfügen über spezialisierte Kammern, die Fachwissen zu medizinischen Rechtsfragen vorhalten.
Weitere Änderungen, die vorgenommen wurden: