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Gericht verwirft Berufung von Klinik: 30-minütige Einrückzeit für Ärzte unwirksam
Eine Klinik darf Ärztinnen und Ärzten in Rufbereitschaft keine zeitliche Vorgabe machen, bis wann diese spätestens am Patienten verfügbar sein müssen. So entschied 2025 das Arbeitsgericht Hannover. Auch das Landesarbeitsgericht Niedersachsen gab nun in zweiter Instanz einem Oberarzt Recht, der gegen eine entsprechende Dienstanweisung seines Arbeitgebers geklagt hatte.

Das Landesarbeitsgericht stärkte die Position von Ärzten in Rufbereitschaft.
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