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BSG: Niedergelassene müssen bei Klinik-Kooperation mit Sozialversicherungspflicht rechnen
Niedergelassene Fachärzte, die über eine Berufsausübungsgemeinschaft honorarärztliche Leistungen im Krankenhaus erbringen, müssen mit Sozialversicherungspflicht rechnen. Das hat das Bundessozialgericht (BSG) im Fall eines niedergelassenen Nephrologen entschieden.

Niedergelassene Fachärzte, die regelmäßig im Krankenhaus tätig sind, sollten ihre Kooperationsstruktur rechtlich überprüfen lassen.
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