Das Angebot richtet sich an aktive und ehemalige Raucher im Alter zwischen 50 und 75 Jahren, wie der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) mitteilte. "Ziel ist es, bei diesem besonders gefährdeten Personenkreis Lungenkrebs möglichst früh zu erkennen", erklärt der G-BA. Alle 12 Monate sei eine Untersuchung mittels Niedrigdosis-Computertomographie (NDCT) möglich.
Die neue Leistung der gesetzlichen Krankenkassen beruht auf einem Beschluss des GBA sowie der vorausgegangenen Lungenkrebs-Früherkennungs-Verordnung des Bundesumweltministeriums.
Bis das neue Screening überall genutzt werden könne, sei noch etwas Geduld erforderlich, teilte Bernhard van Treeck, unparteiisches G-BA-Mitglied und Vorsitzender des Unterausschusses Methodenbewertung mit. "Ärztinnen und Ärzte, die bei den Versicherten die Voraussetzungen für eine Screening-Teilnahme prüfen und anschließend an eine radiologische Praxis überweisen dürfen, benötigen eine besondere Fortbildung."
Radiologinnen und Radiologen bräuchten neben einer speziellen Fortbildung die Genehmigung einer Kassenärztlichen Vereinigung, eine NDCT-Aufnahme anfertigen und begutachten zu können.
Versicherte können sich an eine allgemeinmedizinische oder internistische Praxis wenden, die sich an der Lungenkrebs-Früherkennung beteiligt. Die Ärztin oder der Arzt klärt dann die Anspruchsberechtigung: Am Screening teilnehmen können Personen zwischen 50 und 75 Jahren mit starkem Zigarettenkonsum über eine Dauer von mindestens 25 Jahren und von mindestens 15 „Packungsjahren“. Das Rauchen von 20 Zigaretten pro Tag über ein Jahr lang entspricht einem „Packungsjahr“.
Zudem informiert die Ärztin oder der Arzt über Nutzen und Schaden einer NDCT zur Lungenkrebs-Früherkennung, unterstützt durch eine schriftliche Versicherteninformation. Sind die Voraussetzungen für eine Teilnahme am Screening erfüllt, werden die Versicherten in eine Radiologie-Praxis überwiesen, die die Genehmigung zur Lungenkrebs-Früherkennung besitzt. Ist der NDCT-Befund kontroll- oder abklärungsbedürftig, wird von der Praxis zur Zweitbefundung eine weitere Spezialistin oder ein Spezialist eingebunden.
Nähere Informationen zum Ablauf sowie zu den Anforderungen an teilnehmende Ärztinnen und Ärzte sind auf der Website des G-BA zu finden:
Lungenkrebs-Früherkennung für Raucherinnen und Raucher.