Die
Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) will juristisch gegen eine Honorarkürzung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in diesem Jahr vorgehen. „Diese fatale Entscheidung geht zulasten psychisch kranker Menschen und benachteiligt die Psychotherapeuten massiv", sagte KBV-Chef Andreas Gassen. Geplant sei eine Klage beim Landessozialgericht Berlin-Brandenburg gegen einen entsprechenden Beschluss des zuständigen Gremiums des Gesundheitswesens, das über Vergütungen entscheidet.
Der Erweiterte Bundesausschuss hatte eine Honorarabsenkung zum 1. April um 4,5 Prozent beschlossen. Zugleich werden Zuschläge für die Finanzierung von Personalkosten der Praxen rückwirkend zum 1. Januar um 14,5 Prozent erhöht. In Summe ergebe sich eine Senkung von 2,3 Prozent für dieses Jahr, erläuterte der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV).