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„Zumutung, die an Unverschämtheit grenzt“: Kassenärzte warnen vor überfüllten Praxen
Schon ab dem ersten Fehltag soll nach den Plänen der Bundesregierung künftig eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) vorgelegt werden müssen. Bislang war dies erst ab dem vierten Tag gesetzlich nötig. Darüber hinaus soll die Möglichkeit der telefonischen Krankschreibung abgeschafft werden. Ärztevertreter befürchten mehr Bürokratie und unnötige Praxisbesuche.

Angesichts hoher Fehlzeiten in Unternehmen sollen die Regeln für Krankschreibungen von Beschäftigten nach Plänen der schwarz-roten Koalition verschärft werden.
© Getty Images | AnnettVauteck
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