HintergrundDas Bundesverfassungsgericht hat Eilanträge zweier Oppositions-Abgeordneter gegen das Gesetzgebungsverfahren zum Gesundheits-Sparpaket abgelehnt. Die Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung blieben ohne Erfolg, teilte das Gericht am Donnerstag mit. Über das Gesetz zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung kann somit wohl wie geplant am Freitag im Parlament abgestimmt werden.
Zwei Bundestagsabgeordnete von Grünen und Linken hatten sich jeweils mit Eilanträgen an das höchste deutsche Gericht gewandt, weil sie das eilige Gesetzgebungsverfahren für unzulässig hielten. Die Regierungskoalition hatte demnach noch wenige Tage vor der geplanten Abstimmung 278 Seiten mit Änderungsanträgen vorgelegt.
Merz hielt dem Vorhaben entgegen: „Diese Koalition ist entschlossen, diese Reform (...) auf den Weg zu bringen.“ Es sei „unabweisbar notwendig“, um damit den ansonst drohenden Beitragssatzanstieg für die Beschäftigungsverhältnisse in Deutschland abzuwenden. An die Opposition gewandt sagte der CDU-Vorsitzende: „Deswegen werden wir diesen Weg gehen, auch wenn Sie mit allen Mitteln versuchen, das bis morgen zu verhindern.“
Die schnelle Verabschiedung des Gesundheits-Sparpakets droht aber noch am Widerstand der Länder zu scheitern. Diese drängen auf finanzielle Nachbesserungen zugunsten ihrer Krankenhäuser. „Wir haben vor allen Dingen das Interesse, dass unsere Krankenhäuser am Leben bleiben“, sagte Bremens Regierungschef Andreas Bovenschulte in Berlin. „Wir können gut damit leben, dass es nicht zu einer Entscheidung kommt. Und wir können gut damit leben, dass der Vermittlungsausschuss angerufen wird.“ Zustimmungsbedürftig ist das Gesetz nicht, die Länder könnten das Verfahren aber bremsen, indem sie den Vermittlungsausschuss anrufen.
Das Paket von Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) soll die gesetzlichen Krankenkassen 2027 von stark steigenden Milliarden-Ausgaben entlasten, um erneute Beitragserhöhungen zu verhindern. Dafür sollen Vergütungsanstiege bei Praxen, Kliniken und Pharmabranche begrenzt werden. Auf Patientinnen und Patienten kommen unter anderem Einschränkungen bei der kostenlosen Mitversicherung von Ehepartnern und höhere Zuzahlungen für Medikamente zu.