Abrechnung
ePA-Eintrag im Folgequartal
Welche Ziffern können abgerechnet werden, wenn die Untersuchung und der Erhalt des Befunds in verschiedenen Quartalen liegen und ein Eintrag in die elektronische Patientenakte (ePA) sich so verzögert?
29.06.2026Lesedauer: ca. 1 MinuteVon: Redaktion des Ärzteportals www.der-niedergelassene-arzt.de

Entscheidend ist, dass in dem Quartal, in welchem die Nachbefüllung abgerechnet wird, auch ein ärztlicher Kontakt stattfindet.
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Frage aus der Ärzteschaft:
Welche Ziffern kann ich abrechnen, wenn ich in einem Quartal eine Untersuchung durchführe (hier: Krebsfrüherkennung), den Befund aber im Folgequartal erhalte und dann erst in die elektronische Patientenakte (ePA) eintragen kann?
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