Viele coliquio-Diskussionen zeigen, dass Zahnärzte immer öfter mit diesem Dilemma konfrontiert werden: Ein Patient, der nach eigenen Angaben um die 180 Kilo wiegt, und eine Behandlungseinheit, die bis zu 120 Kilos zugelassen ist.
Die Flüchtlingsproblematik ist in Zahnarztpraxen nach wie vor ein aktuelles Thema. Um die Verständigung zwischen Asylbewerbern und Ärzten zu erleichtern, hat die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) eine Broschüre mit Piktogrammen zur zahnmedizinischen Therapie herausgegeben.
Das Bayerische Sozialministerium und die Kassenzahnärztliche Vereinigung Bayerns (KZVB) haben eine sogenannte “Positivliste“‚ vereinbart, die alle Leistungen enthält, die Zahnärzte bei Asylbewerbern erbringen und abrechnen dürfen.