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Zahnmedizin

30. Jan. 2025

Amalgam-Verbot 2025: Neue Patienteninformation

Um Unsicherheiten auf Patientenseite bezüglich des kürzlich in Kraft getretenen Verbots von Dentalamalgam zu begegnen, haben Fachgesellschaften die wichtigsten Informationen kompakt zusammengestellt.

Lesedauer: ca. 1 Minute

Amalgam-Verbot 2025: Informationen der wissenschaftlichen Fachgesellschaften
Backenzahn mit Amalgamfüllung (Foto: © C. Frese/UKHD)

Der folgende Beitrag basiert auf einer Pressemitteilung der Deutschen Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde e.V. Redaktion: Marc Fröhling

Seit dem 1. Januar 2025 ist die Verwendung von Dentalamalgam in der Europäischen Union verboten. Dieses Verbot hat bei vielen Patientinnen und Patienten Unsicherheiten ausgelöst. Um sowohl Patienten als auch die Zahnärzteschaft zu unterstützen, haben die DGZMK und die DGZ eine Reihe von fundierten Informationsangeboten zum Amalgamverbot und alternativen Füllungsmaterialien zusammengestellt.

In einer neuen Patienteninformation sind die wichtigsten Punkte kurz und bündig auf einem PDF zusammengefasst.

Keine Gesundheitsgefahr: Intakte Amalgamfüllungen stellen für die Allgemeinbevölkerung kein Gesundheitsrisiko dar und sollten nicht prophylaktisch entfernt werden. Das Amalgamverbot von 2025 an basiert auf umweltpolitischen Zielen der EU.

Kein Austausch ohne Indikation: Ein Austausch sollte nur bei medizinischer Notwendigkeit, zum Beispiel bei Karies unter der Füllung oder beschädigten Füllungen, erfolgen. Gesetzliche Krankenkassen übernehmen die Kosten für einen Austausch ohne Indikation nicht.

• Bewährte Alternativen: Für eine notwendige Füllungstherapie stehen einige erprobte und bewährte alternative Materialien zur Verfügung. Die Auswahl des passenden Materials erfolgt individuell und in Abstimmung zwischen Zahnarzt und Patient, abgestimmt auf die jeweilige Situation.

Das Info-PDF steht auf den Patientenseiten der Deutschen Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde (DGZMK) zum Download bereit:

Info-PDF herunterladen >>

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