Narkose und Sedierung bei der Zahnbehandlung
Bestimmte Patientengruppen sind aus verschiedenen Gründen auf eine zahnärztliche Behandlung unter Sedierung oder Vollnarkose angewiesen. Hier gibt es unterschiedliche Methoden, die Zahnärztinnen und Zahnärzten zur Verfügung stehen.
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Autorin: Dr. Melanie Salz | Redaktion: Marc Fröhling
Vollnarkose: letzte Option für ausgewählte Fälle
Auch wenn es verlockend erscheint, eine Behandlung bei sogenannten „schwierigen“ Patientinnen und Patienten störungsfrei durchführen zu können: Eine Behandlung unter Vollnarkose darf nur dann erwogen werden, wenn andere Methoden wie Verhaltensführung, Anxiolyse, leichte und moderate Sedierung nicht erfolgreich waren oder ausscheiden.1 Die Entscheidung zur Allgemeinanästhesie fällt nur in Zusammenarbeit mit einer Anästhesistin oder einem Anästhesisten, die/der für alles rund um die Narkose, inklusive Setting, Verfahren, Überwachung und Komplikationen verantwortlich ist. In folgenden Fällen kann eine Vollnarkose die einzige Option sein:
- Patientinnen und Patienten mit Behinderung, Pflegebedarf oder schwerer Vorerkrankung,
- Kinder mit ungenügender Kooperationsfähigkeit und/oder bei mangelnder Möglichkeit zur Schmerzausschaltung,
- gesunde Erwachsene, bei deren Behandlung eine Lokalanästhesie allein nicht ausreicht.1
Patientinnen und Patienten mit einer schweren Allgemeinerkrankung, einem erhöhten Narkoserisiko oder wenn eine prä- und/oder postoperative stationäre Betreuung notwendig ist, scheiden für eine ambulante Allgemeinanästhesie aus.2
Räumliche, apparative und personelle Vorgaben
Ist die Entscheidung zur Behandlung in Allgemeinanästhesie getroffen, gibt es Dinge, die es zu beachten gilt. Nicht jede Praxis erfüllt alle Vorgaben. Es muss z.B. für Geräte und Personal ausreichend Platz im Behandlungsraum vorhanden und im Notfall ein barrierefreier Liegendtransport möglich sein. Außerdem muss ein Raum zur postoperativen Überwachung zur Verfügung stehen. Voraussetzung auch beim zahnmedizinischen Personal sind theoretische und praktische Kenntnisse, die im Rahmen von Fortbildungen und Hospitationen erworben werden.
Selbstverständlich ist eine ausführliche zahnärztliche und ärztliche Aufklärung von Patientinnen und Patienten. Diese beinhaltet neben der anästhesiologischen Aufklärung die Besprechung von geplanten Maßnahmen, Materialien, Alternativen, Folgen, Risiken, evtl. benötigten Röntgenbildern und Kosten der Behandlung.3
Vollnarkose bei frühkindlicher Karies
Bei 50 % der bei Kindern in Allgemeinanästhesie durchgeführten restaurativen und/oder chirurgischen Maßnahmen handelt es sich um zahnärztliche Eingriffe bei frühkindlicher Karies.4 Die Daten der Deutschen Arbeitsgemeinschaft für Jugendzahnpflege (DAJ) zeigen, dass bereits 13,7 % der 3-Jährigen eine Karieserfahrung haben.4 Da Kleinkinder und Kinder mit großem Behandlungsumfang in vielen Fällen nicht die nötige Bereitschaft mitbringen, ist hier nach Ausschöpfung aller anderen Methoden eine Allgemeinanästhesie in Betracht zu ziehen. Die Diagnosestellung zur Behandlung in Allgemeinanästhesie bei Kindern sollte durch Zahnärztinnen und Zahnärzte mit besonderer Qualifikation im Bereich Kinderzahnheilkunde erfolgen. Wichtig ist die ausführliche Aufklärung der Eltern über die geplante Therapie, Materialien, Alternativen und Risiken der Behandlung. Das Ziel ist die vollständige Sanierung mit einem anschließend engmaschigen Recall. Im Anschluss müssen alle präventiven Möglichkeiten ausgeschöpft werden, um den langfristigen Erfolg zu sichern. Dazu gehören Ernährungslenkung, Mundhygiene und Fluoridanwendungen. Bei Kindern sollte die von Anästhesisten auf internationaler Ebene definierte „10-N-Regel“ für die Qualitätssicherung bei Kindernarkosen angewandt werden.4
Sedierung ohne Anästhesist möglich
Ähnlich wie bei einer Allgemeinanästhesie, gibt es für die Durchführung von Sedierungen personelle, räumliche und apparative Voraussetzungen. Allerdings sind diese in der ambulanten Praxis leichter umzusetzen und es wird bei der minimalen und moderaten Sedierung kein Anästhesist benötigt. Kenntnisse in erweiterten lebensrettenden Sofortmaßnahmen, Monitoring und Ausschlusskriterien für die Durchführung des Sedierungsverfahrens sind notwendig. 5
Unterschieden wird in:
- Minimale Sedierung (Anxiolyse): Sie wird durch orale oder i.v.-Applikation eines Benzodiazepins (meist Midazolam) herbeigeführt. Es wird ein Zustand der Entspannung erreicht, ohne dass Schutzreflexe (Hustenreiz, Würgereiz, Schluckreflex), Spontanatmung und Herz-Kreislauf-Funktion betroffen sind. Wahrnehmung, Erkennung und Koordination können eingeschränkt sein. Die Patientinnen und Patienten sind normal ansprechbar.5
- Moderate Sedierung: Diese wird für komplexe zahnärztliche oder kieferchirurgische Behandlungen am häufigsten angewendet und findet meist durch i.v.-Applikation einer höheren Dosis Midazolam, auch kombiniert mit Propofol, statt. Hier wird ein tieferer Entspannungszustand erreicht, es sind keine zusätzlichen Maßnahmen zur Sicherung der Atemwege erforderlich, die Spontanatmung des Patienten bleibt erhalten und die Herz-Kreislauf-Funktion ist normalerweise unverändert. Patientinnen und Patienten reagieren auf Ansprache und taktile Reize.
Cave: Zwingend notwendig ist die Überwachung des Bewusstseins, der Atmung sowie die fortlaufende Kontrolle der Herz- Kreislauf-Funktion durch Blutdruckmessung, Bestimmung der Pulsfrequenz und der Oxygenierung mittels Pulsoxymetrie! Dies sollte durch eine qualifizierte dritte Person erfolgen.5
Sedierung mit Lachgas häufig in der Kinderzahnheilkunde
Die Anwendung von Lachgas ist bei der Behandlung von Kindern verbreitet und stellt ein relativ unkompliziertes Verfahren dar. Es ist zur Unterstützung von ängstlichen Kindern und Erwachsenen bei kürzeren zahnärztlichen Maßnahmen geeignet und führt zu einer minimalen Sedierung. Eine anterograde Amnesie wird nicht erzielt. Ein Vorteil im Gegensatz zur Sedierung mit Benzodiazepinen ist, dass Patientinnen und Patienten nach der Behandlung nicht überwacht werden müssen, sondern direkt die Praxis wieder verlassen können. Auch die Verwendung von Lachgas erfordert spezielle Kenntnisse für Behandlerinnen und Behandler und das Team, welche in Kursen erworben werden müssen.5
Fazit für die Praxis
Eine Allgemeinanästhesie ist eine Maßnahme, die mit Hilfe eines Anästhesisten oder einer Anästhesistin in der zahnärztlichen Praxis durchgeführt werden kann. Die Indikation muss aber streng gestellt werden und es sind besondere Voraussetzungen notwendig. Alternativ bieten sich bei Patientinnen und Patienten mit Zahnarztangst und bei komplexen zahnärztlichen Maßnahmen verschiedene Formen der Sedierung an. Auch hier sind spezielle Voraussetzungen und besondere Kenntnisse erforderlich.


