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Zahnmedizin

04. Apr. 2023

Investoren in der Zahnmedizin: Klare Worte seitens der KZBV

Seit Jahren dringen Private-Equity-Gesellschaften und andere große Finanzinvestoren in die vertragszahnärztliche Versorgung vor. Reiner Profitgier soll nun ein Riegel vorgeschoben werden, fordert die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV).

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Investoren MVZ
Einseitiger Fokus auf schnelle Gewinnmaximierung: investorengetragene MVZ stellen eine Gefahr für die Versorgungsqualität dar. (Foto: © Getty Images / AndreyPopov)

Der folgende Beitrag basiert auf einer Pressemitteilung der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV). Redaktion: Marc Fröhling

Der Zahnarztberuf ist aus gutem Grund ein freier Beruf. Nur Zahnärztinnen und Zahnärzte, die frei darüber entscheiden, welche Therapie individuell die notwendige ist, können den Patientinnen und Patienten eine ihren Bedürfnissen und Wünschen entsprechende Behandlung garantieren. Die freiberufliche Zahnärzteschaft orientiert sich an dem jeweils notwendigen Versorgungsbedarf und nicht an ökonomisch motivierten Renditevorgaben Dritter.

Anteil der iMVZ an allen zahnärztlichen MVZ steigt weiter

Seit Jahren dringen Private-Equity-Gesellschaften und andere große Finanzinvestoren in die vertragszahnärztliche Versorgung vor, in dem sie häufig kleine und marode Krankenhäuser aufkaufen, um sie dann lediglich als gesetzlich notwendiges Vehikel zur Gründung von investorengetragenen MVZ (iMVZ) und großer iMVZ-Ketten zu nutzen. Die Dynamik ist enorm: Mittlerweile liegt der Anteil der iMVZ an allen zahnärztlichen MVZ bei 29 Prozent (3. Quartal 2022) – Tendenz weiter steigend. Mit ihrem einseitigen Fokus auf schnelle Gewinnmaximierung stellen iMVZ eine erhebliche Gefahr für die Versorgungsqualität, das Patientenwohl und die Sicherstellung der Versorgung insgesamt dar, was u. a. durch ein Gutachten des IGES-Institutes belegt wird.

Wir begrüßen daher die klaren Worte des Bundesgesundheitsministers gegen iMVZ nachdrücklich: Der Minister hat angekündigt, den Aufkauf von Praxen durch Investoren mit absoluter Profitgier einen Riegel vorzuschieben und hierzu zeitnah einen Gesetzentwurf vorzulegen, der den Einstieg der Heuschrecken und die absurden Gewinnkonzepte der Investoren unterbindet. Den dringenden politischen Handlungsbedarf zur Eindämmung von iMVZ sehen mittlerweile übrigens auch große Teile der Ärzteschaft und die Bundesländer, die sich über die Gesundheitsministerkonferenz seit Jahren für wirksame gesetzliche Instrumente gegen iMVZ stark machen.

Investoren-Lobby mit „Alibivorschlägen“

Vor diesem Hintergrund ist es wenig verwunderlich, dass die Investoren-Lobby zunehmend kalte Füße bekommt und ihre Verbände losschickt, um mit Alibivorschlägen für „Transparenz“ ein vermeintliches Entgegenkommen zu signalisieren. Tatsächlich geht es einzig darum, die politische Debatte weichzuspülen und wirksame Maßnahmen im Sinne der Patientenversorgung zu verhindern.

Gleichzeitig darf sich niemand der Illusion hingeben, dass „Transparenz“ mehr wäre als ein völlig stumpfes Schwert beim Patientenschutz.Um die erheblichen Gefahren für die Patientenversorgung an der Wurzel zu packen, braucht es jetzt eine standhafte Politik, die im Ergebnis klare gesetzliche Vorgaben gegen die ungebremste Ausbreitung von iMVZ auf den Weg bringt:

Bei der Gründung von zahnärztlichen Medizinischen Versorgungszentren durch ein Krankenhaus sollte künftig ein räumlicher und fachlicher (zahnmedizinischer) Bezug zum Trägerkrankenhaus bestehen. Es kann nicht sein, dass eine als „Gründungsvehikel“ benutzte kleine orthopädische Rehaklinik in Baden-Württemberg z. B. eine zahnärztliche Praxiskette in Norddeutschland betreibt.

Politik darf „Weichspüler-Taktik“ der Investorenvertreter nicht auf den Leim gehen

Ferner stellen Änderungsvorschläge aus dem Bereich des Zahnheilkundegesetzes eine zusätzliche Möglichkeit dar, um sicherzustellen, dass Fremdinvestoren mit ausschließlichen Kapitalinteressen von der Gründung und dem Betrieb zahnärztlicher medizinischer Versorgungszentren ausgeschlossen werden.

Die Politik darf jetzt nicht den Fehler machen, der „Weichspüler-Taktik“ der Investorenvertreter auf den Leim zu gehen und ihre leeren Worthülsen für bare Münze zu nehmen. Ein Ende der Goldgräberstimmung in der Investorenbranche wird es ohne räumliche und fachliche Begrenzung der Gründungsbefugnis für Krankenhäuser nicht geben.

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