5 Dinge, die Sie über die Zahnarztnummer wissen sollten
Seit dem 01.01.2023 ist die Zahnarztnummer obligatorisch. coliquio hat nachgefragt, was sich zum Jahresanfang verändert hat, was Sie tun können, wenn Sie noch keine Nummer haben und was Sie nun bei der Abrechnung beachten sollten.
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Diese Beitrag erscheint in Zusammenarbeit mit der Kanzlei Lyck+Pätzold. healthcare.recht.
Expertin: Nadine Ettling | Redaktion: Sebastian Schmidt
Die lebenslange Arztnummer ist in vielen ärztlichen Bereichen bereits im Alltag angekommen. Nun haben viele Zahnmedizinerinnen und Zahnmediziner in den letzten Wochen Post von den kassenzahnärztlichen Vereinigungen bekommen, darin: die lebenslangen Zahnarztnummern. Seit Anfang des Jahres ist sie verbindlich zu nutzen. Mit der Neuerung ergeben sich viele Fragen. Die wichtigsten 5 Fragen beantwortet Rechtsanwältin Nadine Ettling im Gespräch mit coliquio.
Wer erhält die lebenslang gültige Zahnarztnummer?
Die Zahnarztnummer erhalten alle zugelassenen, angestellten und ermächtigten Vertragszahnärzte und Vertragszahnärztinnen sowie diejenigen, die am vertragszahnärztlichen Notdienst teilnehmen.
Was hat sich mit der Neuerung zum 01.01.2023 geändert?
Nachdem die Einführung Verwendung der Zahnarztnummer zunächst für den 01.01.2022 angedacht war, ist sie nun seit dem 01.01.2023 verbindlich geworden. Abrechnungen an die KZV müssen nun die Zahnarztnummern der am jeweiligen Fall beteiligten Behandler enthalten. Auch auf Verordnungen und weiteren zahnärztlichen Formularen ist die Zahnarztnummer des ausstellenden Zahnarztes bzw. ausstellenden Zahnärztin anzugeben.
Was tun, wenn Zahnärzte noch keine Zahnarztnummer habe?
Die Zahnarztnummern wurden im November 2022 durch die jeweils zuständigen Kassenzahnärztlichen Vereinigungen versendet. Wer zu der oben genannten Gruppe gehört und bisher keine Zahnarztnummer erhalten hat sollte sich umgehend mit seiner KZV in Verbindung setzen und den Sachverhalt klären. Eine Abrechnung ohne die den jeweiligen Behandlungsfällen zuzuordnende Zahnarztnummer ist nicht mehr möglich.
Keine eigene Nummer benötigen Vorbereitungs-, Weiterbildungs- und Entlastungsassistenten sowie Praxisvertretende. Für deren Tätigkeiten ist die Zahnarztnummer des oder der ihnen zugeordneten Zahnarztes bzw. Zahnärztin anzugeben.
Über Nadine Ettling

Nadine Ettling ist Fachanwältin für Medizinrecht bei der Anwaltskanzlei Lyck+Pätzold. healthcare.recht. Die Kanzlei hat sich ausschließlich auf die Beratung medizinischer Leistungserbringer und Industrieunternehmen aus der Gesundheitsbranche spezialisiert.
Was müssen Zahnärzte bei der Abrechnung nun beachten?
Durch die verbindliche Angabe der Zahnarztnummern für jeden Behandlungsfall sind die erbrachten zahnärztlichen Leistungen dem jeweiligen Behandelnden genauer zuzuordnen als bisher. Es sollte daher nun umso mehr darauf geachtet werden, dass diese ihre individuellen Versorgungsaufträge im zugelassenen Umfang und an den dafür gemeldeten Standorten erbringen. Beachtlich ist dies insbesondere für Zweigpraxen und überörtliche Berufsausübungsgemeinschaften
Welche Auswirkungen kann die Zahnarztnummer noch haben?
Es ist damit zu rechnen, dass gerade im Hinblick auf größere Praxen und MVZ mit komplexeren Strukturen die Einhaltung der Abrechnungsvorgaben nun strenger kontrolliert wird. Die Einführung der Zahnarztnummer legt die tatsächlichen Behandlungszeiten der einzelnen Behandler an den jeweiligen Standorten ebenso offen wie die einzelnen erbrachten Leistungen.
Wer bisher mit den allgemeinen und den für die eigene Praxis geltenden Vorgaben vertraut war und diese umgesetzt hat, kann getrost damit fortfahren. Alle anderen sollten sich spätestens jetzt noch einmal mit den kassenzahnärztlichen Regelungen auseinandersetzen und den Umgang damit im Praxisalltag – falls nötig – anpassen.