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Zahnmedizin

11. Dez. 2024

Alkohol in Desinfektionsmitteln bald verboten?

Gefährdet ein EU-Verfahren möglicherweise die Patientenversorgung? Laut Fachgesellschaften begibt sich die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) auf wissenschaftlich nicht nachvollziehbare Pfade, wenn sie auf eine Neubewertung von Ethanol drängt.1-3

Lesedauer: ca. 3 Minuten

Alkohol in Desinfektionsmitteln bald verboten?
Ethanol: Wesentlicher Bestandteil in Hände- und Oberflächendesinfektionsmitteln. (Foto: Getty Images | Eva Blanco)

Redaktion: Marc Fröhling

Bereits seit den 1950er-Jahren sind alkoholische Händedesinfektionsmittel hierzulande Standard. Ein aktuelles Verfahren der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) zur Neubewertung von Ethanol (umgangssprachlich Alkohol) könnte jedoch dessen Verwendung zukünftig stark einschränken. Auch wenn die Neubewertung noch nicht abgeschlossen ist, hätte diese weitreichende Folgen für Krankenhäuser, Arzt- und Zahnarztpraxen sowie Pflegeheime. Unter anderem die Deutsche Gesellschaft für Allgemeine und Krankenhaus-Hygiene e.V. (DGKH) spricht hier in einer Stellungnahme von einer drohenden Gefahr im Gesundheitswesen – sowohl für das Personal als auch für Patientinnen und Patienten.

Das Verfahren bezieht sich konkret auf die Biozidprodukteverordnung und die sogenannte Classification, Labelling and Packagin“-(CLP) Verordnung. Befürchtet wird eine Einstufung von Ethanol als reproduktionstoxisch oder krebserzeugend, auch eine Einstufung in die höchste Gefahrenkategorie 1 ist nicht ausgeschlossen.1-2

Konsequenz: Drohendes Ethanol-Verbot?

Als Konsequenz wäre die Verfügbarkeit und der Einsatz von Ethanol auf Grund der Arbeitsschutzregelungen stark eingeschränkt oder sogar verboten. Dazu gehören zum Beispiel Hände- und Oberflächendesinfektionsmittel. Eine im Raum stehende Einstufung als reproduktionstoxisch würde nach deutschem Arbeitsrecht ein Beschäftigungsverbot für alle Frauen im gebärfähigen Alter nach sich ziehen. Das würde das Gesundheitswesen unmittelbar lahmlegen.1

Die DGKH sowie ein Zusammenschluss von Verbänden aus der Gesundheitsindustrie kritisieren daher das aktuelle ECHA-Verfahren, da dies eine Einschränkung von Ethanol für medizinische Zwecke zur Folge haben könnte.2

Factsheet: Ethanol in der Gesundheitsversorgung

BZÄK spricht von „kontinuierlichen bürokratische Übergriffigkeiten“ aus Brüssel

Auch die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) hat kürzlich zur Thematik Stellung genommen: „Vor wenigen Tagen hat der Deutsche Zahnärztetag als zentrales Thema den bürokratischen Irrsinn angeprangert, der wie Mehltau über den Praxen liegt und einen radikalen, echten Bürokratieabbau gefordert. Diese neue Posse aus Brüssel ist sinnbildlich für kontinuierliche bürokratische Übergriffigkeiten“, so BZÄK-Vizepräsident Konstantin v. Laffert zu den Brüsseler Plänen.

„Um eine gesicherte und hygienische medizinische Versorgung der Bevölkerung gewährleisten zu können, muss eine Einstufung von Alkohol (Ethanol) als CMR-Substanz (cancerogen/mutagen/reproduktionstoxisch) dringend verhindert werden – darin sind sich die Beteiligten im deutschen Gesundheitssystem einig.“1

Hauptkritikpunkt: Einstufung basiert auf Studien zur oralen Ethanol-Aufnahme

Eine entsprechende Einstufung wäre unverhältnismäßig und auch unsachgemäß, da sie allein durch Studien bzgl. einer (missbräuchlichen) oralen Aufnahme von Ethanol-Gemischen, also dem Alkoholtrinken, erfolgen würde, so der Hauptkritikpunkt der Verbände. Das Trinken alkoholischer Getränke soll allerdings weiter erlaubt bleiben.

„Ethanol ist in der Verwendung als Desinfektionsmittel, Arzneimittel und Medizinprodukt wirksam, sicher und unverzichtbar. Zudem wäre der Schutz vulnerabler Patientengruppen, insbesondere im Krankenhaus bzw. im ambulanten Sektor, aber auch in Pandemiezeiten, nicht mehr gegeben. Mögliche Ausnahmeregelungen erscheinen vor dem regulatorischen und bürokratischen Aufwand wenig effektiv“, so v. Laffert weiter.

„Mit dem wissenschaftlich nicht nachvollziehbaren Verbot von Ethanol würde sich die Versorgung verschlechtern und die Hygienekette löchrig werden. Bei Verwendung teurer Alternativen würden die Kosten im Gesundheitswesen weiter steigen. Nach dem zuletzt gestarteten Versuch der Hygienebehörden, hierzulande die sogenannte „abschließende Wischdesinfektion“ zu verbieten, ist das ein weiterer bürokratischer Knüppel, der den unter Personalmangel ächzenden Praxen zwischen die Beine geworfen wird. Wir appellieren an eine neue Bundesregierung, den bürokratischen Burnout in den Praxen endlich zu stoppen, um die Patientinnen und Patienten weiter auf gewohnt hohem Niveau behandeln zu können.“1

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