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Urologie-Trends

14. Nov. 2023
Berufsverband der Deutschen Urologie e.V.

Paradigmenwechsel in der Vergütung der Prostatabiopsie

Im Rahmen der Verhandlungen zur Weiterentwicklung des EBM wurde die Aufnahme der Prostatabiopsien in den Anhang 2 des EBM und damit die Überführung ins Ambulante Operieren beschlossen. 1

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Paradigmenwechsel in der Vergütung der Prostatabiopsie
(Foto: Yurii Kibalnik | Dreamstime.com)

Die TRUS-gesteuerte Prostatastanzbiopsie gehört zu den häufigsten interventionell-urologischen Eingriffen in Deutschland und ist bis heute "desaströs unterfinanziert", heißt es in der Mitteilung des Berufsverbandes der Deutschen Urologie e.V.

Dieser habe permanent interveniert und seine Kritik an dieser Tatsache platziert. Nun konnte im Rahmen der dynamischen Veränderungen nach der Neuaufstellung des AOP-Kataloges und der Etablierung von sektorenübergreifenden Vergütungsmodellen (Hybrid-DRG) ein weiterer Meilenstein für die urologische Versorgungsrealität erreicht werden.

Paradigmenwechsel durch Überführung in Anhang 2 EBM

Die Überführung in Anhang 2 des EBM stelle einen Paradigmenwechsel dar. Der Anhang 2 des EBM enthält alle Operationen, die Vertragsärztinnen und Vertragsärzte ambulant und belegärztlich durchführen und berechnen dürfen. Diese sind nach dem Operationen- und Prozedurenschlüssel (OPS) kodiert.

Des Weiteren enthält der Anhang 2 Gebührenordnungspositionen, für die im Zusammenhang mit den Operationen berechnungsfähigen Überwachungskomplexe, postoperativen Behandlungskomplexe sowie die zugeordneten Narkoseleistungen. Diese Leistungen sind zukünftig auch für die Prostatabiopsie abrechenbar.

Damit stellen die Krankenkassen zusätzliches Geld für die ambulante Versorgung bereit. „Prostatabiopsien werden ab 01.01.2024 nach jahrelanger Unterfinanzierung nun endlich leistungsgerecht honoriert werden", heißt des vom Verband. Gleichzeitig seien alle Voraussetzungen erfüllt, um die Prozeduren sehr zeitnah in den AOP-Katalog aufzunehmen, sodass auch die Kliniken von dieser Entwicklung partizipierten.

Über die konkrete Ausgestaltung wird der BvDU zeitnah informieren.

Fusionsbiopsie steht als Nächstes auf der Agenda

Bereits Anfang Oktober fiel die Entscheidung, dass die ambulante Erbringung von Ureterorenoskopien als Hybrid-DRG ab dem 01.01.2024 leistungsgerechter vergütet werden soll.

Nun stehe das Thema Fusionsbiopsie mit Abbildung des erhöhten zeitlichen und apparativen Aufwandes als Nächstes auf der Agenda. Hier erwartet der BvDU, insbesondere durch den Schulterschluss mit der AG SÜV, ähnlich gute Erfolge.

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