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Rote-Hand-Briefe

14. Jan. 2025

Rote-Hand-Brief zu Veoza (Fezolinetant)

Rote Hand Brief zu NOXAFIL® (Posaconazol)

Bei der Anwendung von Veoza (Fezolinetant) können arzneimittelbedingte Leberschädigungen auftreten. Daher empfiehlt der Zulassungsinhaber Leberfunktionstests vor und während der Behandlung.

Lesedauer: ca. 4 Minuten

Astellas Pharma GmbH möchte Sie in Abstimmung mit der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) und dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) über den folgenden Sachverhalt informieren:

Zusammenfassung

  • Bei der Anwendung von Fezolinetant sind schwerwiegende Leberschädigungen aufgetreten.
  • Vor Einleitung der Behandlung mit Fezolinetant sind Leberfunktionstests durchzuführen. Die Behandlung darf nicht begonnen werden, wenn die Serumwerte der Alaninaminotransferase (ALT) oder der Aspartataminotransferase (AST) ≥ 2 x  der oberen Normgrenze (ULN) oder das Gesamtbilirubin ≥ 2 x ULN erhöht ist.
  • Leberfunktionstests müssen während der ersten drei Monate der Behandlung monatlich und anschließend nach klinischem Ermessen durchgeführt werden. Leberfunktionstests müssen ebenfalls durchgeführt werden, wenn Symptome auftreten, die auf eine Leberschädigung hinweisen.
  • In den folgenden Situationen ist die Behandlung mit Fezolinetant abzusetzen:
    • Erhöhung einer Transaminase auf ≥ 3 x ULN mit: Gesamtbilirubin > 2 x ULN ODER Symptome einer Leberschädigung;
    • Erhöhung einer Transaminase auf > 5 x ULN.
  • Die Kontrolle der Leberfunktion sollte so lange fortgesetzt werden, bis sich die Leberwerte normalisiert haben.
  • Patientinnen müssen angewiesen werden, sich umgehend an eine Ärztin/einen Arzt zu wenden, wenn sie Anzeichen oder Symptome bemerken, die auf eine Leberschädigung hinweisen, wie z. B. Fatigue, Pruritus, Ikterus, dunkler Urin, heller Stuhl, Übelkeit, Erbrechen, verminderter Appetit und/oder Abdominalschmerz.

Hintergrundinformationen zu den Sicherheitsbedenken

Veoza enthält Fezolinetant, einen Neurokinin-3-Rezeptor-Antagonisten. Es wird für die Behandlung von moderaten bis schweren vasomotorischen Symptomen (VMS) angewendet, die mit der Menopause assoziiert sind.

Kürzlich identifizierte Sicherheitsinformationen über Leberschädigungen gaben der Europäischen Arzneimittel-Agentur Anlass zu einer umfassenden EU-weiten Überprüfung der Daten hinsichtlich des Potenzials von Fezolinetant, eine arzneimittelbedingte Leberschädigung (drug-induced liver injury, DILI) hervorzurufen. Im Rahmen der Prüfung wurden Informationen aus allen verfügbaren Quellen einschließlich Berichten über unerwünschte Arzneimittelwirkungen und in der wissenschaftlichen Literatur publizierte Studien berücksichtigt.

Erhöhungen der Serumwerte von ALT und AST wurden bereits in klinischen Studien mit Fezolinetant beobachtet und sind in der Fachinformation beschrieben.

Schwerwiegende Fälle mit einer Erhöhung von ALT und/oder AST (> 10 x ULN) mit gleichzeitiger Erhöhung des Bilirubins und/oder der alkalischen Phosphatase (ALP) wurden nach der Zulassung gemeldet. In manchen Fällen waren erhöhte Leberwerte mit Anzeichen und Symptomen, die auf eine Leberschädigung hinweisen assoziiert, wie Fatigue, Pruritus, Ikterus, dunkler Urin, heller Stuhl, Übelkeit, Erbrechen, verminderter Appetit und/oder Abdominalschmerz.

Da Veoza zur Behandlung von Symptomen bei ansonsten gesunden Frauen indiziert ist, kann das Risiko einer schwerwiegenden Leberschädigung das Nutzen-Risiko-Verhältnis erheblich beeinflussen. Aus diesem Grund muss bei Frauen mit erhöhtem Risiko für Lebererkrankungen eine Veoza-Exposition vermieden werden und eine frühzeitige Erkennung einer möglichen Leberschädigung ist von entscheidender Bedeutung.

Daher sollten vor Behandlungsbeginn Leberfunktionstests durchgeführt werden. Die Behandlung sollte nicht begonnen werden, wenn die ALT- und/oder AST-Werte ≥ 2 x ULN oder das Gesamtbilirubin ≥2 x ULN erhöht ist.

Erhöhte Werte der Leberfunktionstests und/oder Symptome, die auf eine Leberschädigung hinwiesen, waren nach Absetzen der Behandlung im Allgemeinen reversibel. Leberfunktionstests müssen in den ersten drei Monaten der Behandlung monatlich und anschließend nach klinischem Ermessen durchgeführt werden. Leberfunktionstests sind durchgehend durchzuführen, wenn Symptome auftreten, die auf eine Leberschädigung hinweisen. In den folgenden Situationen sollte die Behandlung abgesetzt werden:

  • Erhöhung einer Transaminase auf ≥ 3 x ULN mit: Gesamtbilirubin > 2 x ULN ODER Symptomen einer Leberschädigung.
  • Erhöhung einer Transaminase auf > 5 x ULN.

Die Überwachung der Leberfunktion sollte so lange fortgesetzt werden, bis sich die Leberwerte normalisiert haben.

Patientinnen müssen angewiesen werden, auf Anzeichen oder Symptome einer möglichen
Leberschädigung zu achten, einschließlich Fatigue, Pruritus, Ikterus, dunkler Urin, heller Stuhl, Übelkeit, Erbrechen, verminderter Appetit und/oder Abdominalschmerz, und sich umgehend an eine Ärztin/einen Arzt zu wenden, wenn solche Symptome auftreten. Die Fachinformation und die Packungsbeilage von Veoza werden entsprechend den oben beschriebenen neuen Risikoinformationen und Empfehlungen aktualisiert. Arzneimittelbedingte Leberschädigung wird außerdem als unerwünschte Arzneimittelwirkung mit der Häufigkeit „nicht bekannt“ aufgenommen, da die Häufigkeit anhand der bereitgestellten Daten nicht berechnet werden kann.

Aufforderung zur Meldung von Nebenwirkungen

Die Meldung von Verdachtsfällen auf Nebenwirkungen, einschließlich Chargennummer, medizinischer Vorgeschichte, Begleitmedikation sowie Einsetz- und Behandlungsdaten, ist entscheidend für die Überwachung des Nutzen-Risiko-Verhältnisses. Angehörige von Gesundheitsberufen werden aufgefordert, jeden Verdachtsfall dem Zulassungsinhaber oder direkt an das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zu melden.

Alternativ können Verdachtsfälle von Nebenwirkungen auch dem
Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM)
Kurt-Georg-Kiesinger-Allee 3
53175 Bonn
Fax: +49 (0)228 207 5207
schriftlich
oder elektronisch über das Internet (www.bfarm.de – Arzneimittel – Pharmakovigilanz – Risiken melden)
oder gemäß Berufsrecht an die jeweilige Arzneimittelkommission gemeldet werden.

Weitere Informationen sowie die Kontaktdaten der Zulassungsinhaber können dem Rote-Hand-Brief zu Veoza entnommen werden.

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