Ausufernde Beratungen in der Praxis – was tun?
Angesichts der zahlreichen Krisen, ob außen- oder auch innenpolitisch, nehmen die Sorgen und Ängste der Menschen zu. Das macht sich auch beim Arztbesuch bemerkbar. Wie Sie ungeplante und unbegründete Gesprächsverwicklungen handhaben können, erläutern wir anhand einer Leserfrage.
Lesedauer: ca. 3 Minuten

Dieser Beitrag wird vertreten von der Redaktion des Ärzteportals www.der-niedergelassene-arzt.de | Redaktion: Nathalie Haidlauf
Frage: Was tun bei ausufernden Beratungen?
„Bei uns kommt es derzeit deutlich häufiger als noch vor Pandemiezeiten vor, dass Patienten zu Routineuntersuchungen kommen, z. B. zur Krebsvorsorge, und dann ausführlich über ihre diversen ,psychischen Probleme‘ berichten und beraten werden wollen. Das bringt unsere zeitliche Taktung in der Praxis teilweise komplett durcheinander. Die oftmals unbegründeten ängstlichen Verunsicherungen sind meiner Meinung nach viel häufiger geworden. Welches Vorgehen können Sie empfehlen? Von einer Kollegin habe ich etwa gehört, dass sie bei solchen Patienten die Beschwerden ,aufteilt‘: Also zuerst eine schnelle Lösung anbietet, die keine gesonderte Untersuchung braucht. Falls das nicht hilft, wird gebeten einen gesonderten Termin für dieses ,Problem‘ zu vereinbaren.“
Antwort „der niedergelassene arzt“:
„Die einzig sinnvolle Art, auf solche Patientinnen und Patienten zu reagieren, scheint uns die von Ihrer Kollegin vorgeschlagene Lösung zu sein. Dasselbe Problem zeigt sich auch dann, wenn eine Arztpraxis mit Terminsprechstunde eine sogenannte Notfallsprechstunde anbietet, in der jeweils akute und überschaubare Beschwerden kurz behandelt werden – ein Verfahren, das sich beispielswiese bei vielen Hausärztinnen und Hausärzten bewährt hat.
Werden bei einem gezielten Routinetermin (z. B. Präventionstermin, Impftermin, Termin zur Wundbehandlung o. ä.) bzw. im Rahmen einer Notfallsprechstunde über weitere nicht geplante und nicht dringlich behandlungsbedürftige Beschwerden geklagt, sollte man die Patientin oder den Patienten freundlich, aber bestimmt darauf hinweisen, dass man für dieses Problem einen gesonderten Termin vereinbaren solle – und dies aus zwei Gründen: Man signalisiert der Patientin bzw. dem Patienten damit, dass man das Problem ernst nimmt und auch bereit ist, dies mit ihr bzw. ihm zu erörtern.
Zudem sollte man darauf hinweisen, dass der Zeitrahmen des geplanten aktuellen Termins damit gesprengt würde und dass, wenn mehrere Patientinnen und Patienten zusätzlichen Zeitbedarf hätten, die Wartezeiten immer länger würden, was bei einem nächsten Termin dann eventuell auch sie bzw. ihn selbst betreffen würde.
Das System wird erfahrungsgemäß allerdings nur dann funktionieren, wenn es konsequent befolgt wird und auch alle Mitarbeitenden der Praxis nach diesen Vorgaben handeln und möglichst keine Ausnahmen gemacht werden.
Dass psychische Symptome und Beschwerden in letzter Zeit zugenommen haben, mag sicher auch an der Corona-Pandemie liegen. Aber auch die anderen Krisen unserer Zeit (Energie, Inflation u. a.) tragen ihren Teil dazu bei. Dabei ist es sicher oftmals so, dass die von den Patientinnen und Patienten vorgetragenen Ängste sich bei objektiver Betrachtung als unbegründet darstellen. Wenn die Patientin oder der Patient dies nach dem Gespräch dann ebenso sieht, kann man dies als therapeutischen Effekt seiner eigenen Arbeit verbuchen.“
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