Praxisübergabe: Diese Verträge sind nötig
Sie haben ein gutes Angebot für Ihre Praxis erhalten. Jetzt gilt es, die entsprechenden Verträge aufzusetzen. Im Fall einer klassischen Praxisabgabe ist das der Praxiskaufvertrag. Wenn Sie dagegen eine schrittweise Übergabe vereinbaren, können Sie einen Kooperations- oder einen Anstellungsvertrag schließen. 1
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Der Virchowbund (Verband der niedergelassenen Ärzte) gibt Tipps, was Sie in diesen Verträgen regeln müssen und wie Sie häufige Streitpunkte vermeiden.
Praxiskaufvertrag
Formvorschriften für den Praxiskaufvertrag gibt es nicht. Nur wenn ein Grundstück mitveräußert wird, muss der Praxiskaufvertrag notariell beurkundet werden. Aus Beweisgründen sollten Sie allerdings immer die Schriftform wählen.
Tipp aus der Rechtsabteilung des Virchowbundes: Lassen Sie sich von potenziell Erwerbenden die Nachweise über die Approbation und die notwendige Facharztanerkennung vorlegen. Der Übernahmevertrag basiert auf der Zulassung der Nachfolgenden. Daher sollten Sie sicherstellen, dass Übernehmende die notwendigen Voraussetzungen dafür erfüllen.
Um ganz sicherzugehen, sollten Sie auch noch nach den anderen Unterlagen fragen, die dem Zulassungsausschuss vorgelegt werden müssen, z. B.
- polizeiliches Führungszeugnis
- Erklärung über zurzeit bestehende Dienst- oder Beschäftigungsverhältnisse
- Erklärung, dass keine Alkohol- oder Drogenabhängigkeit vorliegt
Eine vollständige Liste finden Sie in der Virchowbund-Praxisinfo „Zulassung zur vertrags(zahn)ärztlichen Tätigkeit“.
Jede Praxisübernahme ist für Käufer/-in und Verkäufer/-in ein Sonderfall. Nutzen Sie den Muster-Praxisübernahmevertrag des Virchowbundes und nehmen Sie auch die kostenlose Rechtsberatung in Anspruch. Die Rechtsabteilung des Virchowbundes übernimmt für Mitglieder die Aufgabe, den Vertrag juristisch zu überprüfen und an ihre spezielle Situation anzupassen.
Wichtige Punkte, die ein Praxiskaufvertrag unbedingt beinhalten sollte:
1. Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung
Der Übernahmevertrag sollte erst mit der rechtskräftigen Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung wirksam werden.
Tipp des Virchowbundes: Legen Sie einen Termin fest, ab dem beide Vertragspartner/-innen berechtigt sind, vom Vertrag zurückzutreten, wenn bis dahin keine rechtskräftige Zulassung des Erwerbers existiert.
2. Patientenunterlagen
Neue Praxisbesitzer dürfen die Patientenunterlagen nur mit Einverständnis der jeweiligen Patienten einsehen.
3. Praxisräume
Der Mietvertrag sollte mindestens noch fünf Jahre gelten und eine Option auf Verlängerung um z. B. dreimal je fünf Jahre enthalten. Wichtig ist, dass für die gewerbliche Nutzung der Praxisräume durch die lokalen Rechtverordnungen auf Dauer möglich ist. Es kommt immer wieder vor, dass Praxisräume übernommen werden, die eigentlich nur für Wohnzwecke gestattet sind.
In diesem Zusammenhang sollte auch die Barrierefreiheit überprüft werden. Nicht barrierefreie Praxisräume könnten für neue Praxisbeitzer erhebliche Investitionen notwendig machen.
Die Zustimmung der Hauseigentümer zum Mietvertrag sollte schriftlich vorliegen. Es ist außerdem möglich, den Praxiskaufvertrag unter die aufschiebende Bedingung des Zustandekommens eines Mietvertrages zu stellen. Lässt sich also keine Einigung über den Mietvertrag erzielen, würde der Praxiskaufvertrag damit hinfällig.
Wenn möglich, nutzen Sie den Praxismietvertrag des Virchowbundes. Diese Vorlage ist speziell auf die Bedürfnisse von Ärztinnen und Ärzten und Praxen abgestimmt, die übliche Musterverträge am Markt nicht erfüllen. Hier geht es zur Übersicht aller Musterverträge des Virchowbundes.
Übernahme des Personals
Wer eine Praxis kauft, tritt nach § 613 a BGB in die Rechte und Pflichten aus den im Zeitpunkt der Praxisübernahme bestehenden Arbeitsverhältnissen ein. Es ist also nicht nötig, neue Arbeitsverträge zu schließen.
Um Missverständnisse zu vermeiden, sollten alle Vereinbarungen mit dem Personal schriftlich dokumentiert sein, auch wenn bis dahin keine schriftlichen Arbeitsverträge bestanden.
Vereinbaren Sie auch, dass die Person, die ihre Praxis abgibt, das im laufenden Jahr zu zahlende Urlaubs- und Weihnachtsgeld der Praxis-Mitarbeiter anteilig erstattet.
Eintritt in sonstige laufende Verträge
Legen Sie fest, welche Verträge und Verpflichtungen von der Praxisnachfolge übernommen werden und welche Zahlungen zwischen den Vertragspartnern verrechnet werden.
Wer die Praxis abgibt, sollte vor allem die Berufshaftpflichtversicherung nicht vorschnell kündigen: Denn Patientenakten und Haftungsansprüche können Sie auch noch in der Rente begleiten.
Kaufpreis
Geben Sie Sachwert und Goodwill der Praxis getrennt an. Dokumentieren Sie die vereinbarte Zahlungsweise und den Zeitpunkt der Zahlung. Ein geeigneter Zahlungszeitpunkt ist der Tag der Praxisübergabe.
Wenn Sie ihre Praxis verkaufen, können Sie sich ein Rücktrittsrecht vorbehalten für den Fall, dass Käufer mit der Zahlung des Kaufpreises in Verzug geraten. Sie können auch einen Eigentumsvorbehalt bis zur vollständigen Zahlung vereinbaren.
Tipp des Virchowbundes: Stimmen Sie keiner Zahlung auf Raten zu ohne Absicherung (z. B. Bankbürgschaft). Ratenzahlungen können auch zu steuerlichen Nachteilen für Abgebende führen.
Konkurrenzschutzklausel
Der Vertrag sollte eine Konkurrenzschutzklausel enthalten. Sie verbietet es Praxisverkäufern, sich in unmittelbarer Konkurrenz zur übergebenen Praxis neu niederzulassen und damit Praxisnachfolgende zu schädigen.
Tipp: Eine Vertragsvorlage mit entsprechenden juristisch geprüften Klauseln erhalten Sie beim Virchowbund. Den Muster-Praxisübernahmevertrag des Virchowbundes können Sie als Mitglied unter www.virchowbund.de/praxisinfos herunterladen und anpassen.
Wappnen Sie sich für Ihre eigene Praxisabgabe mit der gleichnamigen Praxisinfo des Virchowbundes. Sie enthält Tipps zu den Themen Praxisabgabe planen, Nachfolger finden, Praxiswert ermitteln, Verträge schließen und mehr. Die Praxisinfo erhalten Sie im Mitgliederservice des Virchowbundes unter [email protected] bzw. 030 / 28 87 74 – 120.
Ergänzend erhalten Sie als Mitglied im Virchowbund umfangreiche Rechtsberatung vor, während und nach der Praxisabgabe. Dazu kommen juristisch geprüfte Vorlagen für Kooperationsverträge, Praxiskaufverträge, Mietverträge u. v. m. Einen Überblick finden Sie hier.