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Praxismanagement

04. Okt. 2021

Abgabe an Investoren – Chancen und Stolpersteine für Praxisabgebende

Mit dem Auftauchen von Investoren im Markt haben sich gleichzeitig auch die Praxiskaufverträge geändert. Sie zahlen meist gut, haben jedoch andere Anforderungen. Das ändert die Art der Verhandlungen. Was Praxisabgebende wissen sollten.

Lesedauer: ca. 2 Minuten

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Dieser Beitrag wird vertreten von Stefanie Pranschke-Schade, Fachanwältin für Medizinrecht. Redaktion: Dr. Linda Fischer

Das deutsche Gesundheitswesen bietet Investoren vor allem eins: Sicherheit. In diesem Bereich lässt sich langfristig und stabil investieren. Deshalb sind internationale Anleger bereit hohe Preise für Zulassungen zu zahlen. Eine gute Ausgangsposition für Praxisabgebende in Deutschland.

Dennoch sollten sich Ärztinnen und Ärzte im Vorfeld der Vertragsverhandlungen Gedanken machen und sich ein Bild davon verschaffen, welche Player am Markt sind, woher sie kommen und weshalb sie so agieren, wie sie es tun. Klar ist nämlich auch: Die angebotenen Verkaufspreise sind oft nicht mehr unmittelbar an das Ergebnis ärztlichen Handelns gekoppelt.

Internationale Investorengruppen haben andere Interessen als Ärzte und Zahnärzte, wenn sie eine Praxis in ein MVZ (Medizinisches Versorgungszentrum) überführen. Sie beauftragen in der Regel international tätige Großkanzleien, die damit auch neue Regeln in die Kaufverträge übernehmen. Auch im Vorfeld werden bereits Vereinbarungen geschlossen und Maßnahmen durchgeführt (LOI und Due Diligence).

Wer in Deutschland in ein ambulantes MVZ investieren darf

Um im ambulanten Sektor ein MVZ zu betreiben, sieht der Gesetzgeber vor, dass nur bestimmte Personen bzw. Unternehmen dies dürfen.

Betreiber/Träger können sein:

  • Ärzte/Zahnärzte/Psychotherapeuten im Vertragsarztbereich,
  • Krankenhäuser, die mit der GKV abrechnen und im Krankenhausbedarfsplan gelistet sind,
  • Kommunen/Landkreis,
  • Besondere Einrichtungen wie Kuratorium für Heimdialyse.

Investoren sehen Chancen durch Versorgung „aus einer Hand“

In Deutschland verlangt das Betreiben eines ambulanten MVZ also den Besitz eines anerkannten Krankenhauses. So entstand beispielsweise auch der Kern des deutschen Dialyse-Konzeptes von Helios und Fresenius Medical Care und auch die Entwicklung im Bereich der Labormedizin bildet dies ab. Für die Unternehmen war und ist es von Vorteil, auch Arztpraxen für Dialyse zu betreiben und so aus einer Hand Standort, Gerätewartung und Medizin anbieten zu können.

Deutsches Gesellschaftsrecht vermischt sich mit internationalen Rechtsbedürfnissen und Steueraspekten der Investoren

Der deutsche Arztmarkt war in der Vergangenheit im selbstständigen Bereich quasi monopolmäßig abgeschottet, zugunsten der Vertragsärzte. Durch die Öffnung des MVZ-Marktes seit 2004 durch Gesellschaften und Krankenhaus-Investoren entstand eine neue Dynamik im ambulanten Sektor.

Und mit den neuen Akteuren kommen neue Bedürfnisse und Anforderungen. Denn die Investoren müssen, je nach den Regeln der Börsenstandorte oder der Unternehmenssitze, besonders rechtliche und steuerliche Aspekte berücksichtigen.

Die Rechtsanwaltskanzleien und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, die die Investoren vertreten, müssen also die zu kaufenden Arztpraxen an diese Anforderungen anpassen. Das führt zu umfassenden, international geprägten Haftungsanforderungen und Prüfverfahren in den Praxen der Abgebenden. Den Verträgen vorgeschaltet sind dann oft Absichts- und Verschwiegenheitserklärungen (LOI), sowie Risikoanalysen der Praxis bezüglich des Ausschlusses von Abrechnungsbetrug und Korruption (Due diligence).

Krankenhäuser als Investoren

Das hat auch Auswirkungen auf die nationalen Investoren. So verändert sich auch die Herangehensweise deutscher Krankenhäuser und deren Träger, wenn es um die Vertragsverhandlungen zur Übernahme einer Praxis geht.

Für Praxisabgebende gilt es also, sich mit Begriffen und Verhandlungen zu Absichts- und Verschwiegenheitserklärungen, Risikoanalysen und anderen rechtlichen Randbedingungen kundig zu machen.

Online-Seminar: Praxisabgabe an Investoren?

Die Rechtsanwaltskanzlei „Broglie, Schade & Partner GbR” veranstaltet am 6. Oktober 2021 von 18 bis 19.30 Uhr ein Online-Seminar für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte. Das Online-Seminar soll einen Eindruck geben, was bei den Verhandlungen und bei der Vertragsgestaltung mit Investoren beachtet werden sollte.

Die Experten gehen im Seminar im Detail auf die Bedeutung der Käuferanalyse, die Nützlichkeit des Abschlusses eines Letter of Intent (LOI), die Kaufpreisermittlung und wichtige Vertragsinhalte im Kaufvertrag ein.

Über die Autorin
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Stefanie Pranschke-Schade ist Fachanwältin für Medizinrecht und Wirtschaftsmediatorin von der Rechtsanwaltskanzlei „Broglie, Schade & Partner GbR“.

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