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29. Sep. 2022
Neue Corona-Regeln, EBM und Grundsteuererklärung

Neuerungen: Das ändert sich ab 1. Oktober

Ab Oktober treten einige neue Gesetze und Regel-Änderungen im Gesundheitssektor in Kraft, aber auch in anderen Bereichen, die für Ärztinnen und Ärzte relevant sein können.

Lesedauer: ca. 3 Minuten

Neu ab 1. Oktober

Redaktion: Dr. Nina Mörsch

Covid-19

Neue Corona-Regeln im Überblick: Das neue Infektionsschutzgesetz sieht vom 1. Oktober 2022 bis 7. April 2023 weitergehende Regeln zu Masken und Tests vor:

Danach sollen bundesweit FFP2-Maskenpflichten in Kliniken, Pflegeheimen, Arztpraxen und weiteren Einrichtungen des Gesundheitswesens gelten. In Pflegeheimen und Kliniken muss zudem vor dem Zutritt ein negativer Test vorgelegt werden.

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Auch in Fernzügen gilt weiter eine Maskenpflicht, wobei für Kinder eine einfache OP-Maske reicht. In Flugzeugen fällt die Maskenpflicht weg.

Die Länder können darüber hinaus je nach Infektionslage weitergehende Regelungen erlassen. Hierzu zählt eine Maskenpflicht im öffentlichen Nachverkehr oder in Schulen ab dem 5. Schuljahr. Auch in der Gastronomie oder anderen öffentlich zugänglichen Innenräumen (z.B. Sporthallen) kann eine Maskenpflicht vorgeschrieben werden – ausgenommen sind Personen mit einem negativen Testnachweis. Alle Corona-Regeln ab 1. Oktober finden Sie auch auf den Seiten des Bundesgesundheitsministeriums hier.     

Neue Abrechnungsziffern für Covid-Impfungen: Für Auffrischimpfungen mit einem der an die Omikronvarianten angepassten Covid-19-Impstoffe von Biontech/Pfizer oder Moderna gibt es ab 1. Oktober eigene Pseudo-Gebührenordnungspositionen (GOP), teilt die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) mit. Covid-19-Impfungen mit einem der bivalenten Impfstoffe von Biontech/Pfizer – BA.4-5 oder BA.1 – werden dann mit der Pseudonummer 88337 abgerechnet. Für den Impfstoff von Moderna nutzen Arztpraxen die 88338. Die an die Virusvarianten BA.1 und BA.4/BA.5 angepassten Impfstoffe waren Anfang des Monats für Auffrischimpfungen zugelassen worden und können von den Praxen wöchentlich geordert werden. Weitere Einzelheiten erläutert die KBV in einer Praxisnachricht hier.

Vollständiger Impfschutz mit mindestens 3 Impfungen: Laut Bundesgesundheitsministerium gelten Personen als "vollständig geimpft", die mindestens drei Einzelimpfungen empfangen haben. Die nach zweimaligem Impfen ausgestellten Impfnachweise gelten bis zum 30. September 2022 als Nachweis einer vollständigen Impfung. Ab dem 1. Oktober 2022 ist grundsätzlich eine Auffrischungsimpfung (also eine 3. Impfung) erforderlich, um als "vollständig geimpft“ zu gelten. Alternativ reichen auch zwei Impfungen und der Nachweis, dass man von einer Corona-Erkrankung genesen ist. Als "frisch geimpft" gelten diejenigen, deren letzte Impfung nicht länger als drei Monate zurückliegt.

Neu im EBM

Neue GOP bei künstlicher Befruchtung nach Kryokonservierung: Für die hormonelle Endometriumsvorbereitung für eine künstliche Befruchtung nach einer Kryokonservierung unbefruchteter Eizellen aufgrund einer keimzellschädigenden Therapie wird zum 1. Oktober eine neue Leistung in den EBM aufgenommen. Das hat der Bewertungsausschuss beschlossen. Mehr dazu lesen Sie hier.

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Neue GOP zur Anwendung des Arzneimittels Tepmetko beim Lungenkarzinom: Ab 1. Oktober kann bei Patientinnen und Patienten mit einem nicht kleinzelligen Lungenkarzinom vor Beginn einer systemischen Therapie mit Tepmetko® ein Nachweis einer MET-Exon-14-Skipping-Mutation aus zirkulierender Tumor-DNA („Liquid Biopsy“) durchgeführt werden. Hierfür wird die GOP 19465 als Companion Diagnostic neu in den EBM aufgenommen. Sie ist mit 3.934 Punkten (443,21 Euro) bewertet und wird extrabudgetär vergütet. Mehr dazu lesen Sie hier.

Neue GOP zur UGT1A1-Genotypisierung bei Darmkrebs: Für die UGT1A1-Genotypisierung gibt es seit dem 1. Oktober die neue GOP 32868 im Abschnitt 32.3.14 EBM. Sie ist mit 50 Euro bewertet und wird zunächst extrabudgetär vergütet. Die UGT1A1-Genotypisierung wird vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte vor Beginn einer systemischen Therapie mit irinotecanhaltigen Arzneimitteln bei Personen mit Darmkrebs empfohlen. Weitere Informationen in der PraxisNachricht der KBV.

Verordnungen Soziotherapie – Extrabudgetäre Vergütung endet: Ab dem 1. Oktober werden Erst- und Folgeverordnungen von Soziotherapie innerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung (MGV) vergütet. Bisher bekamen Ärztinnen und Ärzte die Verordnungen von Soziotherapie extrabudgetär vergütet. Das galt für die Erstverordnung (GOP 30810) sowie Folgeverordnung (GOP 30811). Die extrabudgetäre Vergütung endet zum 1. Oktober 2022. Ab dann wird die Vergütung für die Verordnungen von Soziotherapie wieder innerhalb der MGV vergütet.

Ambulante Komplexversorgung bei psychischen Erkrankungen: Die Komplexversorgung ist ein Angebot für insbesondere schwer psychisch erkrankte Erwachsene mit einem komplexen Behandlungsbedarf. Sie startet zum 1. Oktober und soll Betroffenen eine engmaschige, multiprofessionelle Versorgung aus einer Hand bieten. Ärzte und Psychotherapeuten schließen sich dazu in regionalen Netzverbünden zusammen und kooperieren mit anderen Fachkräften wie Ergo- und Soziotherapeuten. Alle Leistungen der Komplexversorgung werden zunächst extrabudgetär und somit zu festen Preisen vergütet.

Neue Grundsteuer, Heizungs-Check und Mindestlohn

Im zweiten Teil des Beitrags erfahren Sie hier mehr über anstehende Änderungen beim Mindestlohn, bei der Grundsteuer sowie der Mehrwertsteuer auf Gas, die auch Ärztinnen und Ärzte betreffen können.

Weitere Neuregelungen ab 1. Oktober >>

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