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Praxismanagement

25. Mai 2023
Ausstellen eines Rezepts

Nachfragen aus der Apotheke vermeiden: 6 Tipps

Rückfragende Anrufe der Apotheke wegen unklarer Verschreibungen oder formaler Fehler im Rezept stören im Praxisalltag. Wer auf bestimmte Details beim Ausstellen des Rezepts achtet, kann diese Fragen häufig vermeiden. Der Virchowbund gibt Tipps.

Lesedauer: ca. 3 Minuten

So vermeiden Sie Nachfragen aus der Apotheke
Nicht immer eindeutig ausgestellt: Fehler oder Lücken im Rezept führen mitunter zu vermeidbaren Nachfragen aus der Apotheke. (Foto: MinervaStudio | Dreamstime.com | Symbolbild)

Der folgende Beitrag erscheint in Zusammenarbeit mit dem Virchowbund. | Redaktion: Dr. Nina Mörsch

Ein häufiger Fehler sind Mischverordnungen, also das gleichzeitige Verschreiben von Medikamenten und Hilfsmitteln. Der Virchowbund gibt ein Beispiel: Insulin und Pen-Nadeln für Diabetiker. Verschreiben Sie beides, brauchen Sie dafür separate Rezepte.

Ein weiterer Grund für Rückfragen sind lückenhafte Rezepturverordnungen. Seit 2020 müssen auf Rezepten Dosierung und Gebrauchsanweisung für jedes Medikament angegeben werden. Informationen und Hilfestellungen dazu sind direkt in der Praxissoftware abrufbar.

Laut Virchowbund kommt es auch häufig vor, dass Ärztinnen und Ärzte eine nicht vorhandene Packungsgröße verschreiben. Ausrufezeichen sind bei Mehrfachverordnungen der größten Packung nicht mehr erforderlich. Ist die Fertigarznei nicht verfügbar, muss die Apotheke nur rückfragen, wenn gemäß den Regelungen des Rahmenvertrags keine andere Alternative zur Verfügung steht.

Stimmt die Pharmazentralnummer (PZN) nicht mit dem Namen des Medikaments überein, muss die Apotheke Rücksprache mit dem Verordner halten. Seit 2018 muss die PZN auf dem Rezept angeben werden, zusammen mit der Bezeichnung des Medikaments oder des Wirkstoffs, der Stärke und der Menge. Eine Verordnung ausschließlich über die PZN ist nicht zulässig.

Seit 2019 ist der Rahmenvertrag für Arzneimittellieferungen nach § 129 Absatz 2 SGB in Kraft. Dieser regelt für die Apotheke unter anderem einen Preisanker für Medikamente, an dem sie sich orientiert. Überschreiten muss sie ihn dann, wenn Medikamente unter dem Preisanker nicht lieferbar sind oder wenn es pharmazeutische Bedenken bei der Ausgabe des Medikaments gibt.

Ein Medikament, das teurer ist als das verschriebene, wird nur nach Rücksprache ausgehändigt. Das gilt auch, wenn das verschriebene Medikament nicht lieferbar ist. Die notwendige Änderung am Rezept übernimmt die Apotheke selbst. Günstigere Medikamente erfordern keine Rücksprache mit dem verordnenden Arzt.

In bestimmten Fällen darf die Apotheke ausschließlich das verschriebene Medikament ausgeben – kein alternatives. Das gilt laut Virchowbund dann, wenn auf dem Rezept das Aut-idem-Kästchen neben der verschriebenen Arznei angekreuzt wurde. Zu Problemen kann dies führen, wenn die verordnete Arznei nicht lieferbar ist. In diesem Fall müssen Sie als Arzt oder Ärztin ein neues Rezept ausstellen.

6 Tipps, um die Rückfragequote zu senken

Der Virchowbund gibt 6 abschließende Tipps, um die „Rückfragequote“ bei Rezepten zu senken:

  1. Kreuzen Sie die Aut-idem-Option nur an, wenn es medizinisch unbedingt erforderlich ist, z. B. wenn die Patientin eine teilbare Tablette braucht oder allergisch gegen andere Inhaltsstoffe ist.
  2. Kennzeichnen Sie nötige Änderungen am Rezept deutlich mit Datum und Unterschrift.
  3. Verschreiben Sie den Wirkstoff statt des konkreten Medikaments. Dies ermöglicht auch eine Auswahl der preisgünstigsten Arzneien in der Apotheke.
  4. Lassen Sie Ihre Praxissoftware das Rezept automatisch ausfüllen und beachten Sie deren Hinweise zu Medikamenten.
  5. Halten Sie wichtige Informationen in Ihren Unterlagen und der Praxissoftware fest –vor allem, wenn ein Medikament dauerhaft nicht mehr verfügbar oder verschreibungsfähig ist.
  6. Banal, aber häufig ist das Vergessen der Unterschrift. Um dies zu vermeiden, sollten Sie in Ihrer Praxis einen festen Ablauf für die Rezeptausstellung einführen.

Als Mitglied im Virchowbund stehen Ihnen Checklisten, Musterverträge und Praxisinfos rund um Niederlassung, Praxisorganisation und Praxisalltag zur Verfügung. Außerdem ist die individuelle Rechtsberatung sowie eine persönliche Praxisberatung im Mitgliedsbeitrag inbegriffen.

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