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Praxismanagement

29. Okt. 2021
Covid-19 und Masern

Impfgegnern kündigen – geht das?

Für viele Praxisinhaber stellt sich aktuell die Frage: Kann ich einer MFA, die sich nicht gegen Masern oder SARS-CoV-2 impfen lassen möchte, kündigen? Und wenn ja: wie? Die Rechtsabteilung des Verbandes der niedergelassenen Ärzte (Virchowbund) klärt auf.

Lesedauer: ca. 3 Minuten

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Der folgende Beitrag wird vertreten vom Virchowbund. Redaktion: Dr. Nina Mörsch

Fall 1: Corona

Über Sinn und Unsinn einer gesetzlichen Impfpflicht gegen Covid-19 u. a. für Personen in Heilberufen und Lehrende wird aktuell gestritten. Noch ist die Impfung freiwillig, auch wenn Ungeimpfte Konsequenzen ihrer Entscheidung hinnehmen müssen. So müssen sie Tests für den 3G-Nachweis selbst bezahlen und erhalten im Quarantäne-Fall den Lohnausfall nicht ersetzt.

Solange es keine gesetzliche Impfpflicht gibt, ist es strittig, ob Arbeitgebende verlangen dürfen, dass Arbeitnehmende sich impfen lassen. Einige Juristen vertreten die Meinung, dass sich eine Impfpflicht aus den arbeitsrechtlichen oder -vertraglichen Pflichten ableiten ließe, z. B. aus der Treuepflicht oder der Kerntätigkeit. (Die grundsätzlichen Pflichten von Arbeitgeber und Arbeitnehmer erklärt der Virchowbund unter Grundlagen des Arbeitsrechts).

Laut Virchowbund-Juristen ist auch nicht geklärt, ob in einem neu abgeschlossenen Tarif- oder Arbeitsvertrag eine solche Pflicht vereinbart werden darf. Diese Frage wird voraussichtlich vor Gericht entschieden.

Wenn ein Arbeitgeber einen nicht geimpften Arbeitnehmer aufgrund des Infektionsrisikos nicht mehr vertragsgemäß beschäftigen kann, muss der Arbeitgeber zuerst zusätzliche Schutzmaßnahmen und andere Beschäftigungsmöglichkeiten anbieten. Im Einzelfall könnte eine (personengebundene) Kündigung zulässig sein – aber auch das muss erst noch durch Gerichtsurteile ausjudiziert werden.

Der Virchowbund sieht für Praxisinhabende vorerst nur die Möglichkeit, ihre Mitarbeitenden durch positive Anreize und Aufklärung zum Impfen zu motivieren. Außerdem können sie Mitarbeitende zu regelmäßigen Schnelltests verpflichten. Die Rechtsberatung des Verbandes ist Ansprechpartner bei Fragen.

Fall 2: Masern

Das Masernschutzgesetz verpflichtet seit 2020 Menschen im Gesundheitswesen, dazu, Immunität gegen Masern nachzuweisen. Ab 1.1.2022 müssen Praxisinhabende das auch für das gesamte bestehende Praxispersonal gegenüber dem Gesundheitsamt nachweisen können und nicht geimpfte Personen aktiv melden. (Was die Behörden bei einer Prüfung sonst noch beanstanden könnten, hat der Virchowbund unter Praxisbegehung aufgeschlüsselt.)

Von Menschen, die vor 1971 geboren wurden, wird diese Immunität vom Gesetzgeber automatisch angenommen. 

Das Gesundheitsamt kann nichtgeimpfte Personen zur Beratung vorladen, sie zur Impfung auffordern und bei Weigerung Geldbußen oder sogar ein vorläufiges Berufsausübungsverbot verhängen. Praxisinhabende dürfen solche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht mehr beschäftigen.

Wenn jemand aus dem Praxisteam die Masernimpfung trotz allem verweigert, muss der Arbeitgebende diesem Mitarbeiter kündigen. Personen, die nicht geimpft bzw. immun sind, dürfen Sie auch schon seit 2020 nicht mehr neu einstellen.

Während die Masern-Impfpflicht es möglich und sogar nötig macht, Impfverweigerer unter dem Praxispersonal zu kündigen, gibt es diese Möglichkeit im Zusammenhang mit Corona noch nicht. Ob sich im Einzelfall andere Kündigungsoptionen ergeben, klärt die kostenlose Rechtsberatung für Mitglied im Virchowbund auf Anfrage. 

Wenn Sie sich näher mit dem Thema Kündigung auseinandersetzen möchten, laden Sie die Praxisinfo „Kündigung“ des Virchowbundes gemeinsam mit den Muster-Kündigungsschreiben herunter. Alles Wichtige zum Thema Masern-Impfpflicht finden Sie in der Praxisinfo „Masernschutzgesetz“. Hier finden Sie alle Musterverträge und Praxisinfos des Virchowbundes im Überblick.

© Virchowbund / Lopata.
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RA Andrea Schannath berät Ärztinnen und Ärzte im Virchowbund kostenlos bei allen Fragen z.B. aus dem Vertragsarzt- und Arbeitsrecht. Erfahren Sie mehr unter www.virchowbund.de/recht.

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