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23. Apr. 2023
iMVZ

Maßnahmen gegen Investoren-MVZ: Zahlen Ärzte am Ende die Zeche?

Strenge Beschränkungen für investorgetragene MVZ (iMVZ) werden gerade wieder intensiv diskutiert. Doch neue Regeln würden sich massiv auf die Interessen von Ärztinnen und Ärzten auswirken, die in den Ruhestand drängen. Grund genug für einen Blick auf eine angeheizte Debatte.

Lesedauer: ca. 3 Minuten

MVZ Flur
Kommen strengere Regelungen für Investoren, (© Getty Images / Cavan Images)

Dieser Beitrag erscheint in Zusammenarbeit mit der Kanzlei Broglie, Schade & Partner GbR. Autor: Florian Hölzel, Fachanwalt für Medizinrecht | Redaktion: Sebastian Schmidt

Investoren in der ambulanten Medizin machen die Gesundheitsversorgung im Land besser – oder doch nicht? Eine eindeutige Antwort auf diese Frage, blieben die politischen Entscheidungsträger bisher schuldig.

Mit zuverlässiger Regelmäßigkeit änderte der Gesetzgeber in der Vergangenheit die Gründungs- und Betriebsvorgaben für Medizinische Versorgungszentren. Mal werden sie verschärft, wie etwa durch die Beschränkung des Gründerkreises. Dann ist von Lockerungen die Rede, beispielsweise durch den Wegfall bindender Merkmale, wie dem der „fachübergreifenden“ Organisation.

Nachdem insbesondere die Entwicklung bei investorenbetriebenen MVZ (iMVZ) in den letzten Jahren deutlich an Dynamik gewonnen hat, scheint das Pendel nun aber wieder in Richtung Verschärfung zu schlagen.

Und das hat Auswirkungen: Nicht nur auf Investoren, sondern auch auf junge Ärztinnen und Ärzte, besonders aber auf abgabewillige Praxisinhaberinnen und Praxisinhaber.

Über den Autor
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Dr. jur. Florian Hölzel ist Fachanwalt für Medizinrecht, Anwalt für Cooperative Praxis und Mediator von der Rechtsanwaltskanzlei “Broglie, Schade & Partner GbR” mit Standorten in Wiesbaden, Berlin und München.

Endlich ein Ende des gesundheitspolitischen Schlingerkurses?

Der Handlungsdruck auf die Bundespolitik wuchs in den vergangenen Monaten enorm. Die Kassenärztliche Vereinigung Bayern beauftragte im vergangenen Jahr ein IGES-Gutachten zu Honorarumsätzen von MVZ.1 Auch darauf gründete die oppositionelle Unionsfraktion eine Anfrage Anfang Dezember 2022. Sie wollte wissen, wie sich iMVZ auf das Gesundheitssystem in Deutschland auswirken. Darauf musste das Bundesgesundheitsministerium reagieren.2

Und die Reaktion kam prompt: Im Dezember 2022 kündigte Bundesgesundheitsminister Lauterbach in einem vielbeachteten Interview an, gegen die „Heuschrecken“ unter den MVZ-Gründern vorgehen.3 Ein Aufkauf von Arztpraxen durch Investoren solle zukünftig unterbunden werden. Ein Gesetzesentwurf war ursprünglich bereits bis zum Ende des ersten Quartals 2023 geplant. Doch bislang bleibt Lauterbachs Haus den Entwurf schuldig.

Steht der Verkauf von Arztpraxen an Finanzinvestoren vor dem Aus?

Über problematische Regelungen und strategischen Handlungsbedarf für praxisabgebende Ärztinnen und Ärzte und MVZ-Betreiber spricht
Rechtsanwalt Dr. Florian Hölzel auf dem 129. Internistenkongress in Wiesbaden.

Wann? 25.04.2023, 08:00 bis 08:45 Uhr

Wo? Vor Ort in Saal 10, im Live-Stream und On-Demand

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Für abgabewillige Praxisinhaber besteht Handlungsbedarf

Die Verlautbarung Lauterbachs und die Antwort der Bundesregierung auf die kleine Anfrage der Opposition löste, angesichts der wirtschaftlichen Bedeutung der Lauterbach‘schen Pläne, ein wenig überraschendes Echo der Interessenverbände aus, allen voran der Bundesärztekammer.4

Nachdem auch noch eine von den Bundesländern initiierte Arbeitsgruppe zur „iMVZ-Regulierung“ jüngst ein Eckpunktepapier vorgelegt hat, das die Grundlage einer entsprechenden Gesetzesinitiative im Bundesrat bildet, hat die Diskussion nun erneut Fahrt aufgenommen. Und die geht weit über die Kennzeichnungspflicht auf dem Praxisschild hinaus.5

Brisant daran: Einige dieser Vorschläge zu MVZ-Register, Arztstellenerwerb, Disziplinarmaßnahmen, eingeschränkter Gründungsbefugnis u.a. würden – soweit Sie tatsächlich ihren Weg in das SGB V finden – die Gründung von iMVZ erheblich erschweren und damit der aktuellen Preisspirale ein Ende setzen, die für abgabewillige Praxisinhaberinnen und Praxisinhaber äußerst lukrativ sein kann.5,6 Grund genug also, sich jetzt über Chancen und Fallstricke bei der anstehenden Praxisabgabe zu informieren.

Online-Seminar: Störfälle bei der Praxisabgabe und wie Sie lukrativ verkaufen

Die Rechtsanwaltskanzlei Broglie, Schade & Partner GbR veranstaltet am 26. April 2023 von 18 bis 19.30 Uhr das Online-Seminar „Störfälle bei der Praxisabgabe – Jetzt die Phase lukrativer Praxisabgabepreise nutzen” für Ärzte, Zahnärzte und alle Unternehmer in der ambulanten Versorgung. 

Themen des Online-Seminars sind u.a.:

  • Wer kauft heute noch eine Arztpraxis oder einen Anteil an einer BAG?
  • Kaufpreisvorstellung und Realisierung
  • Zulassungs- und sozialrechtliche Störfelder
  • Der Arbeitsvertrag nach der Praxisabgabe
  • Vergütung und Tantieme
Kreditkarte Finanzen
(Foto: © Getty Images / Kittiphan Teerawattanakul / EyeEm)

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