Gehälter der Vorstände von KBV und KVen 2022
Die Vorstandsvorsitzenden der Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) verdienen nicht
schlecht – auch wenn die Mehrheit keine Erhöhung der Grundvergütung im Vergleich zum
Vorjahr für sich verbuchen konnte.1
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Autorin: Maria Weiß | Redaktion: Dr. Nina Mörsch
Die Gehälter aller Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der KVen und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) werden nicht aus Krankenkassenbeiträgen bezahlt, sondern aus den Verwaltungskostenbeiträgen aller niedergelassenen Ärzten/Ärztinnen und Psychotherapeuten/Psychotherapeutinnen. Über die Höhe der Vorstandsgehälter entscheiden die jeweiligen Vertreterversammlungen der KVen.
Bei den Vorstandsämtern handelt es sich um eine hauptamtliche Tätigkeit. Die ausgewiesenen Gehälter sind Bruttogehälter. Die Arbeitgeber (KVen) und die Arbeitnehmer (Vorstände) entrichten ggf. anteilig Beiträge zur Krankenversicherung und Pflegeversicherung, sofern keine besondere Versorgungsregelung nach beamtenähnlichen Maßstäben vertraglich fortgeführt oder vereinbart wurde. Im Falle einer Versorgungsregelung nach beamtenähnlichen Regelungen werden vom Arbeitgeber entsprechende Rückstellungen für eine (ggf. zusätzliche) Altersversorgung gebildet und ggf. Beihilfeleistungen im Krankheitsfalle gewährt. Neben dem Gehalt haben einige Kassenärztliche Vereinigungen eine Dienstwagenregelung, nach der die Vorstände zur Unterstützung ihrer Arbeit Anspruch auf Gestellung eines Dienstwagens haben.
Im Sozialgesetzbuch SGB V wird in § 79 Abs. 4 SGB V vorgeschrieben, dass die Höhe der jährlichen Vergütungen der einzelnen Vorstandsmitglieder einschließlich Nebenleistungen sowie die wesentlichen Versorgungsregelungen in einer Übersicht veröffentlicht werden müssen.
Danach lag das Grundgehalt des Vorstandsvorsitzenden der KBV bei 364.868 € pro Jahr und war damit nicht höher als im Jahr davor. Mit Zusatzvergütungen wie Fahrtkosten und zusätzlichen Vorsorgeleistungen etc. werden in dieser Position 455.061 € erreicht.
Die Jahresgehälter der anderen KV-Vorstandsvorsitzenden lagen je nach Größe und Bedeutung der KV zwischen 196.000 € (Mecklenburg-Vorpommern) und 325.006 € (Bayern). Eine Erhöhung des Grundgehalts um rund 5.500 €/Jahr im Vergleich zum Vorjahr erfolgte in den KVen Bayern, Berlin, Hamburg, Nordrhein, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein (+4.942 €). In Bremen wurde das Gehalt geringfügig erhöht (+ 858 €), in den anderen KVen gab es keine Gehaltserhöhungen.
Laut Aussage der KBV sind die Gehälter der KV-Vorstände mit denen von Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern privatwirtschaftlicher Unternehmen mit ähnlichen Mitarbeiterzahlen vergleichbar. Auch viele Vorstandmitglieder der gesetzlichen Krankenkassen erhalten ein Jahresgehalt in ähnlicher Größenordnung.
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