13. Feb. 2017
Wenn Patienten Avancen machen: 5 Tipps vom Rechtsanwalt
Lesedauer: ca. 4 Minuten
Intime Beziehungen zwischen Arzt und Patienten sind ein besonders heikles Thema. In Medienberichten stehen meistens Ärzte bei Grenzüberschreitungen im Fokus. Doch auch sie selbst können Opfer amouröser Attacken ihrer Patienten werden.
Fall aus den USA: Patientin zeigt ihren Dermatologen an
Eine junge Patientin bittet ihren Dermatologen um ein privates Treffen, unter dem Vorwand, ihn für ein Hochschulprojekt über seine beruflichen Erfahrungen zu befragen.1 Bei der Verabschiedung wird aus einem Händeschütteln eine Umarmung. Doch der Arzt wehrt die Patientin ab und erklärt, dass eine sexuelle Beziehung zwischen Arzt und Patientin nicht möglich sei.
Daraufhin sucht sich die Patientin einen anderen Arzt, um mit dem Dermatologen eine Beziehung eingehen zu können. Doch diese währt nicht lange, woraufhin die Frau ihn schließlich aus Rache anzeigt. Der Arzt wehrt sich und erklärt, dass zum Zeitpunkt des beruflichen Verhältnisses noch keine sexuelle Beziehung bestand. Trotzdem wurde er mit der Begründung abgemahnt, er dürfe keine sexuellen Vorteile von einem Patienten annehmen, auch wenn er selbst dabei nicht aktiv werde.
Von diesem Fall, der vor ein kalifornisches Gericht kam, berichtete Medscape in einer der letzten Ausgaben. Aber wie ist die juristische Lage in Deutschland? Prinzipiell könne jede sexuelle Beziehung zwischen Arzt und Patient bei einer entsprechenden Auslegung strafrechtlich verfolgt werden, erklärt Sebastian Krahnert.
Deutsches Recht: Was darf ich als Arzt tun?
Sexuelle Beziehungen zwischen Arzt und Patient können nach dem Paragraphen 174c Absatz 1 des geltenden Strafgesetzbuchs (StGB) verboten sein. Demnach wird jeglicher Missbrauch unter Ausnutzung eines Beratungs-, Behandlungs- oder Betreuungsverhältnisses unter Strafe gestellt. Im Fall einer Anzeige ist mit folgenden Konsequenzen zu rechnen:
- Strafrechtlich: Das Strafmaß im Fall einer Verurteilung kann als Freiheitsstrafe von 3 Monaten bis zu 5 Jahren reichen.
- Berufsrechtlich & approbationsrechtlich: Die Approbation kann entzogen werden. Diese Maßnahme bedeutet jedoch einen einschneidenden Eingriff in die berufliche Freiheit und ist daher nicht der Regelfall. Die Ärztekammern können im Rahmen der Berufsaufsicht tätig werden und Sanktionen verhängen. Bei Klinikärzten drohen zudem arbeitsrechtliche Konsequenzen, die von einer Abmahnung bis zur Kündigung reichen.
Ausnahme: Da es nicht verboten ist, seinen Ehe- oder Lebenspartner medizinisch zu behandeln, sind die bereits bestehenden Beziehungen eine Ausnahme aus dieser Regelung. Hier wird das Behandlungsverhältnis gerade nicht „ausgenutzt“. Dieser Grundsatz ist auch in solchen Fällen hilfreich, wenn Arzt und Patient sich ineinander tatsächlich verlieben. Laut Sebastian Krahnert, sollte man die Arzt-Patienten-Beziehung professionell beenden. Eine rein persönliche Beziehung stellt dann kein Problem dar. Mögliche rechtliche Angriffspunkte lassen sich so ausräumen.
Vom Patienten angeflirtet: 5 Tipps zum richtigen Vorgehen
- Sofort reagieren: Im Falle einer Vermutung sollte man sofort reagieren. Wenn man solche Patienten zu lange nicht wahrnimmt oder verharmlost, kann die Situation sich schnell unkontrolliert in eine falsche Richtung entwickeln. An der Klinik informiert man am besten gleich den Vorgesetzten und beendet das Behandlungsverhältnis mit der Übergabe an einen Kollegen.
- Die Situation mit dem Patienten besprechen: Bleiben Sie direkt, jedoch taktvoll und behutsam. Wichtig ist dabei einerseits den Patienten nicht zu demütigen und andererseits keine ambivalenten Botschaften zu formulieren. Die meisten Fälle, die vor Gericht kamen, entstanden aus einer aus Patientensicht „gescheiterten Beziehung“.
- Details dokumentieren: Sebastian Krahnert empfiehlt, den Vorfall in der Patientenakte zu vermerken. Es ist außerdem ratsam, eine Liste aller Kontakte mit dem Patienten zu führen und eventuelle Geschenke und Briefe als Beweismaterial aufzubewahren, sollte es zu einer Verhandlung kommen.
- Zeugen hinzuziehen: Wenn ein Patient den Arzt beispielsweise unangemessen berühren möchte, empfiehlt es sich, den Raum sofort zu verlassen und bei der Rückkehr eine Begleitperson mitzubringen. Auch dies sollte in der Patientenakte vermerkt werden.
- Behandlung beenden: Hört die „Verfolgung“ nicht auf, sollte man das Arzt-Patient-Verhältnis beenden. Das ist auch der sicherste Weg, um Enttäuschungen und die damit verbundenen rechtlichen Probleme zu vermeiden.
Wichtig: Es wird nicht empfohlen, in solchen Fällen als Arzt die Staatsanwaltschaft einzuschalten. Denn man macht sich unter Umständen selbst strafbar durch den Bruch der ärztlichen Schweigepflicht. Zuerst also das Behandlungsverhältnis beenden und dann erst selbst versuchen, den Patienten beispielsweise durch ein Hausverbot fernzuhalten. Falls doch als absolut letzter Ausweg nur eine Anzeige in Frage kommt, sollte man sich vorher rechtlich beraten lassen.
Verliebte Patienten: Ärzte berichten über 4 skurrile Fälle

Oft treten Patienten sehr werbend auf: Sie bieten beispielsweise Freikarten für musikalische Veranstaltungen an, begleiten jedoch den Arzt nicht ins Konzert. Vielmehr fragen sie ihn beim nächsten Besuch nach der Veranstaltung, um das Gespräch so in eine persönlichere Richtung zu lenken.

Ein Dermatologe erzählte in seinem Kommentar zu einem Medscape-Artikel über eine Patientin, die ihren roten Slip im Untersuchungsraum absichtlich zurückließ.1

Als ein Arzt seine Patientin zufällig beim Einkaufen traf, fragte sie ihn (mal wieder) nach einem Date. Er sagte jedoch, er ziehe bald um. Die Patientin reagierte mit der überraschenden Antwort, dass das gar kein Problem sei und dass sie mit ihren Kindern dann auch gerne umziehen würde.1

Ein Gynäkologe aus Großbritannien berichtete über eine 50-jährige Patientin, die sich in ihn verliebte, nachdem er ihr bei einer medizinischen Untersuchung angeblich „die größte Lust bereitet hat“. Das Bizarre dabei: Die Arzthelferin stand wenige Schritte daneben. 1

Oft treten Patienten sehr werbend auf: Sie bieten beispielsweise Freikarten für musikalische Veranstaltungen an, begleiten jedoch den Arzt nicht ins Konzert. Vielmehr fragen sie ihn beim nächsten Besuch nach der Veranstaltung, um das Gespräch so in eine persönlichere Richtung zu lenken.

Ein Dermatologe erzählte in seinem Kommentar zu einem Medscape-Artikel über eine Patientin, die ihren roten Slip im Untersuchungsraum absichtlich zurückließ.1
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Diese Ärzte werden am häufigsten verführt: 3 Risikogruppen
Laut einer Umfrage 1 haben folgende Ärztegruppen ein erhöhtes Risiko, verführt zu werden:
- Burn-out gefährdete Ärzte: Sie sind mit ihrem Beruf häufig unzufrieden oder machen gerade eine persönliche Krise durch.
- Männliche Hausärzte & Psychiater: Am häufigsten kommen sexuelle Beziehung zwischen weiblichen Patienten und männlichen Ärzten vor. Dies betrifft vor allem Hausärzte sowie Psychiater und Psychologen, weil sie am meisten Zeit mit Patientengesprächen verbringen.
- 40- bis 60-jährige Kollegen: Vor allem Ärzte in den Vierzigern sind gefährdet – aber auch ältere Kollegen, die sich sicher sind, dass ihnen so etwas nicht passiert und eventuell weniger Angst vor rechtlichen Konsequenzen haben.
Dieser Beitrag wird vertreten durch Sebastian Krahnert, Arzt und Anwalt für Medizinrecht aus Berlin. Seine Anwaltskanzlei bietet heute juristische Hilfe in den folgenden Rechtsgebieten: Approbation und Berufserlaubnis, Arzthaftungsrecht, stationäre Abrechnungsprüfung sowie andere Teilgebiete des Medizinrechts.