
Wenn ärztliche Zuwendung und Anteilnahme von Patienten fehlgedeutet werden, können Grenzüberschreitungen bis hin zu Belästigungen die Folge sein. Erfahren Sie hier, wie Sie sich in solchen Fällen am besten schützen.
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Die Tipps zum Umgang mit Stalking wurden von Dr. med. Milena Kleffel redaktionell aufbereitet.
Durch eine enge therapeutische Beziehung und empathische Zugewandtheit sind auch Ärzte gefährdet, zu Stalking-Opfern zu werden.1 Dabei sind beim Täter sowohl Liebe als auch Hass die vorherrschenden Gefühle.2 Bereits psychisch auffällige Patienten mit affektiven, Bindungs- oder Persönlichkeitsstörungen neigen besonders dazu, Zuwendung durch den Arzt fehlzuinterpretieren und sich eine romantische Beziehung einzubilden.1
Mehr zu diesem Thema lesen Sie in unserem Beitrag “Wenn Patienten Avancen machen: 5 Tipps vom Rechtsanwalt”.
Aber auch Rachegefühle können ein Motiv für Stalking sein. Wütende Patienten beabsichtigen, ihren Arzt zu drangsalieren und einzuschüchtern, es ihm heimzuzahlen.2 Solche Täter haben oft selbst Gewalt und sexuelle Übergriffe erfahren.1
Unter Stalking versteht man gemeinhin wiederholte und dauerhafte Versuche, jemandem unerwünschte körperliche Kontakte aufzudrängen.2 Doch physische Anwesenheit ist keine Voraussetzung für Stalking. Auch unerwünschte Kommunikation aus der Ferne (beispielsweise per E-Mail, Telefon, soziale Netzwerke, Bewertungsforen im Internet) fällt unter den Begriff.2
Art und Ausprägung des Stalkings reichen von eher harmlosen „Avancen“ bis hin zu Todesdrohungen und schwerer körperlicher Gewalt.1,2 Dabei bemerkt der Arzt zunächst oft nicht, dass die Beziehung zu seinem Patienten dabei ist, eine Grenze zu überschreiten. Kleine Geschenke, unnötige Termine und etwas zu lang anhaltende Berührungen können erste Anzeichen sein.
Der Grat zwischen normalem, doch etwas zu freundlichem Kontakt und Belästigung bis hin zum Stalking ist schmal. Um das Arzt-Patienten-Verhältnis von vorneherein auf einer professionellen Ebene zu halten, geben Experten daher folgende Empfehlungen:2
Wenn die oben genannten Maßnahmen nicht erfolgreich sind, empfiehlt die Polizei, frühzeitig eine Anzeige zu erstatten. Die Belästigungen hören in den meisten Fällen nach schnellem und konsequentem Einschreiten und einer Anzeige auf.3
Im Extremfall können Sie beim Familiengericht eine „Einstweilige Verfügung/Schutzanordnung“ nach dem Gewaltschutzgesetz beantragen.3 Allerdings muss hierbei genau abgewogen werden, ob man den Schritt wirklich gehen und sich vor Gericht mit dem Stalker auseinandersetzen will, z.B. auch mit einer Zeugenaussage, die den Stalker erst Recht gegen sich aufbringen kann. Eine einstweilige Verfügung sollte also erst angestrebt werden, wenn andere Bemühungen gescheitert sind.2
Dokumentation: In jedem Fall ist es wichtig, die Stalkingvorfälle gründlich zu dokumentieren und beispielsweise Poststücke der Polizei zu übergeben. Vermerken Sie wiederholtes grenzüberschreitendes Verhalten auch in der medizinischen Akte. Dadurch schützen Sie sich vor dem Vorwurf der Vernachlässigung eines Patienten und können Gründe vorweisen, wenn Sie die berufliche Beziehung zu dem Patienten beenden wollen.2