
Einkommen, Abgaben und Recht: Das ändert sich ab 1. Januar
Erfahren Sie hier, welche 5 Neuregelungen in den Bereichen Einkommen, Abgaben und Recht zu Jahresbeginn in Kraft getreten sind.
Lesedauer: ca. 2 Minuten

Die folgenden Neuregelungen sowie die Änderungen im Gesundheitswesen ab 1. Januar hat Dr. Nina Mörsch, coliquio-Redaktion, für Sie zusammengestellt.
Wichtige Änderungen im Bereich Einkommen und Abgaben
Finanzielles Plus für Eltern: Kindergeld steigt
Ab 1. Januar 2018 wird das Kindergeld – wie schon 2017 – um 2 Euro pro Kind erhöht. Für das erste und zweite Kind gibt es dann jeweils 194 Euro, für dritte Kinder 200 Euro und für das vierte sowie jedes weitere Kind 225 Euro pro Monat. Bezüglich des Kindergeldes ist zu beachten, dass Kindergeld nur noch für höchstens 6 Monate rückwirkend beantragt werden kann (bisher 4 Jahre).1
Erhöhung Mindestunterhalt für Trennungskinder
Zu Jahresbeginn steigt der Mindestunterhalt für minderjährige Trennungskinder.2 Allerdings werden auch die Einkommensgruppen zur Berechnung der Bedarfssätze angehoben, sodass Unterhaltspflichtige nun erst bei höheren Einkünften in die nächste Stufe rutschen. Je nach Alter des Kindes und Einkommen der Eltern steigen die monatlichen Unterhaltssätze in der neuen “Düsseldorfer Tabelle” um sechs bis zwölf Euro. Bei staatlichem Unterhaltsvorschuss für Alleinerziehende steigen die monatlichen Sätze um bis zu fünf Euro.
Längere Abgabefrist für die Steuererklärung
Ab 2018 gilt eine längere Abgabefrist für die Steuererklärung: Diese muss künftig erst bis zum 31. Juli des Folgejahres beim Finanzamt eingehen – für die Steuererklärung 2018 also bis zum 31. Juli 2019. Bei Einsatz eines Steuerberaters hat dieser künftig in der Regel bis Ende Februar des übernächsten Jahres Zeit, die Steuererklärungen abzugeben.3
Neues Beitragsbemessungsverfahren für freiwillig Versicherte
Ein neues Beitragsbemessungsverfahren für freiwillig Versicherte soll zu Beginn 2018 dafür sorgen, dass sich die Krankenkassenbeiträge Selbstständiger stärker an den tatsächlich erzielten Einnahmen orientieren, teilt das BMG mit.4 Die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung werden auf Grundlage des zuletzt erlassenen Einkommensteuerbescheids nur vorläufig festgesetzt. Erst wenn der Einkommensteuerbescheid für das betreffende Kalenderjahr vorliegt, werden die Beiträge endgültig ermittelt. Rückwirkend wird dann entsprechend der tatsächlich erzielten beitragspflichtigen Einnahmen die Differenz erstattet oder nachgefordert.
Das ändert sich 2018 im Mutterschutzgesetz
Das neue Mutterschutzgesetz ist zum Teil schon 2017 in Kraft getreten.5 Ab 2018 gilt die Schutzfrist von sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt des Kindes auch für Schülerinnen und Studentinnen. Zudem soll die Mutterschutzfrist nach der Geburt von acht auf zwölf Wochen verlängert werden, wenn eine Frau ein Kind mit Behinderung zur Welt bringt. Bislang gilt der Mutterschutz jedoch nur für Frauen, die in einem Arbeitsverhältnis stehen beziehungsweise einer arbeitnehmerähnlichen Tätigkeit nachgehen.
Frauen ist es nach dem neuen Mutterschutzgesetz erlaubt, auch an Sonn- und Feiertagen zu arbeiten, wenn sie dies ausdrücklich wünschen. Hier finden Sie einen ausführlichen Beitrag zum Thema “Neues Mutterschutzgesetz: das ändert sich für Ärztinnen”.