
Pädiatrie: Künftig fasst alle Untersuchungen und Behandlungen in voller Höhe vergütet
Kinder- und Jugendärzte erhalten ab 1. April fast alle Untersuchungen und Behandlungen in voller Höhe vergütet. Außerdem werden ausgewählte Leistungen der Kinder- und Jugendpsychiatrie entbudgetiert. Das hat der Bundestag beschlossen.1
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Quelle: Kassenärztliche Bundesvereinigung / Redaktion: Dr. Nina Mörsch
Nach dem Beschluss des Bundestags werden künftig alle pädiatrischen Leistungen des EBM-Kapitels 4 für Patienten bis zum vollendeten 18. Lebensjahr in voller Höhe vergütet. Dies war zunächst nur für allgemeine kinderärztliche Leistungen vorgesehen, sodass lediglich Leistungen aus dem Unterkapitel 4.2 zu festen Preisen vergütet worden wären.
Auf die Forderung der KBV, die Leistungen der Kinder- und Jugendärzte aus der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung (MGV) herauszunehmen und somit klassisch zu entbudgetieren, ist der Gesetzgeber hingegen nicht eingegangen. Hier bleibt es beim verwaltungsaufwendigen Verfahren, dass die Krankenkassen dann Nachzahlungen leisten müssen, wenn die MGV zur Honorierung aller erbrachten Leistungen nicht ausreicht.
Für die Kinder- und Jugendpsychiater wurde dagegen der Weg einer klassischen Entbudgetierung gewählt. Ab 1. April werden die kinder- und jugendpsychiatrische Grundversorgung, Gespräche, Beratungen, Erörterungen, Abklärungen, Anleitung von Bezugs- oder Kontaktpersonen, Betreuung sowie kontinuierliche Mitbetreuung in häuslicher Umgebung oder in beschützenden Einrichtungen oder Heimen außerhalb der MGV zu festen Preisen vergütet.
Kassen sind zu Ausgleichzahlungen verpflichtet
Mit der Gesetzesänderung sind kinder- und jugendärztliche Untersuchungen und Behandlungen ab April „mit den Preisen der Euro-Gebührenordnung“ zu vergüten. Die Kassenärztlichen Vereinigungen und die Krankenkassen legen dazu fest, welcher Anteil der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung auf die pädiatrischen Leistungen entfällt. Reicht dieses Geld für eine vollständige Vergütung nicht aus, werden Ausgleichzahlungen der Krankenkassen fällig. Wird die MGV nicht ausgeschöpft, vereinbaren die Vertragsparteien Zuschläge zur Förderung der Kinder- und Jugendmedizin.
Der Bewertungsausschuss von KBV und GKV-Spitzenverband wurde beauftragt, bis zum 31. Mai Vorgaben für ein Verfahren festzulegen, mit dem der auf die Kinder- und Jugendärzte entfallende Anteil an der MGV bestimmt wird. Für die erstmalige Festlegung rückwirkend zum 1. April ist das Honorarvolumen zu Grunde zu legen, das für die Leistungen im zweiten Quartal 2022 ausgezahlt worden ist.
Vergütung der Kinderpsychiatrie außerhalb der MGV
Bestimmte Untersuchungen und Behandlungen der Kinder- und Jugendpsychiatrie (EBM-Abschnitt 14.2 sowie GOP 14220, 14222, 14240, 14313 und 14314) werden hingegen aus dem Budget herausgenommen. Die MGV wird entsprechend bereinigt und die Leistungen werden von den Krankenkassen komplett extrabudgetär vergütet.
Die Wirkung dieser Gesetzesänderungen „insbesondere auf die Versorgung der Kinder und Jugendlichen, die Honorare sowie die Ausgaben der Krankenkassen“ soll der Bewertungsausschuss bis Ende Dezember 2025 analysieren und darüber dem Bundesministerium für Gesundheit berichten.
Die Regelungen für die Kinder- und Jugendheilkunde sowie ausgewählte Leistungen der Kinder- und Jugendpsychiatrie wurden zusammen mit dem Gesetzentwurf für eine Stiftung Unabhängige Patientenberatung verabschiedet. Die Regierungsfraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP hatten dazu einen Änderungsantrag eingebracht. Dieser war auf Intervention der KBV mehrfach angepasst worden.
Kinder- und Jugendärzte begrüßen Gesetzesänderung
Der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte e.V. hat sich in einer Pressemitteilung positiv über den Beschluss des Gesundheitsausschusses geäußert. Dr. Thomas Fischbach, Präsident des BVKJ, erklärt: „Wir sind der Ampel-Koalition dankbar, dass sie die Entbudgetierung der Kinder- und Jugendmedizin umsetzt. Die Entbudgetierung ist angesichts eines zunehmenden Mangels an Kinder- und Jugendärztinnen und -ärzten ein Meilenstein für eine größere Versorgungssicherheit für Kinder und Jugendliche. Für eine auskömmliche und faire finanzielle Basis unserer Praxen war dieser Schritt überfällig und alternativlos. Wir begrüßen ausdrücklich, dass zukünftig auch die schwerpunktpädiatrischen Leistungen von Budgetkürzungen und Mengenbegrenzungen verschont bleiben.“
Der Wermutstropfen bleibe jedoch die starke Rolle des Bewertungsausschusses. Der Berufsverband hoffe auf ein transparentes Verfahren, das dafür sorge, dass die vom Gesetzgeber gewünschte Besserstellung der Pädiatrie auch in den Praxen ankomme, betonte Fischbach.