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Onkologie kompakt

04. Juli 2024
G-BA

Aktuelle Bewertungen des Zusatznutzens in der Onkologie

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat im Bereich der Onkologie folgende Therapien gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie bewertet.

Lesedauer: ca. 2 Minuten

Krebszelle und Proteine
Auch Antikörper zur Krebstherapie wurden bewertet (Getty Images/Design Cells)

Autorin: Bettina Martini

Dostarlimab (Jemperli, GlaxoSmithKline) bei dem neuen Anwendungsgebiet „Kombination mit Carboplatin und Paclitaxel zur Behandlung von erwachsenen Patientinnen mit primär fortgeschrittenem oder rezidivierendem Endometriumkarzinom mit Mismatch-Reparatur-Defizienz (dMMR)/hoher Mikrosatelliteninstabilität (MSI-H), für die eine systemische Therapie infrage kommt: 

  • Bei Patientinnen mit primär fortgeschrittener Erkrankung ist ein Zusatznutzen ist nicht belegt.
  • Bei Patientinnen mit rezidivierender Erkrankung besteht ein Hinweis auf einen erheblichen Zusatznutzen 

Durvalumab (Imfinzi, AstraZeneca) bei dem neuen Anwendungsgebiet „Monotherapie bei Erwachsenen zur Erstlinienbehandlung des fortgeschrittenen oder nicht resezierbaren hepatozellulären Karzinoms (HCC)“: Ein Zusatznutzen ist nicht belegt, unabhängig ob Child-Pugh A oder B besteht. 

Pembrolizumab (Keytruda, MSD) bei zwei neuen Anwendungsgebieten: 

  • „In Kombination mit Gemcitabin und Cisplatin zur Erstlinienbehandlung des lokal fortgeschrittenen nicht resezierbaren oder metastasierenden biliären Karzinoms bei Erwachsenen“: Hinweis auf einen geringen Zusatznutzen. 
  • „In Kombination mit Trastuzumab sowie einer Fluoropyrimidin- und Platinbasierten Chemotherapie zur Erstlinienbehandlung des lokal fortgeschrittenen nicht resezierbaren oder metastasierenden HER2-positiven Adenokarzinoms des Magens oder des gastroösophagealen Übergangs bei Erwachsenen mit PD-L1-exprimierenden Tumoren (CPS ≥ 1)“: Ein Zusatznutzen ist nicht belegt. 

Polatuzumab Vedotin (Polivy, Roche Pharma AG) nach Überschreitung der 30 Mio. Euro Grenze für Orphan drugs in zwei Indikationen:

  • In Kombination mit Rituximab, Cyclophosphamid, Doxorubicin und Prednison zur Behandlung erwachsener Patienten mit bisher unbehandeltem diffusem großzelligem B-Zell-Lymphom (DLBCL): Ein Zusatznutzen gegenüber Rituximab in Kombination mit Cyclophosphamid, Doxorubicin, Vincristin und Prednison (R-CHOP) ist nicht belegt. 
  • In Kombination mit Bendamustin und Rituximab zur Behandlung erwachsener Patienten mit rezidivierendem oder refraktärem diffusem großzelligem B-ZellLymphom (DLBCL), die nicht für eine hämatopoetische Stammzelltransplantation in Frage kommen. Ein Zusatznutzen ist nicht belegt. 

Rucaparib (Rubraca, pharmaand Deutschland) bei dem neuen Anwendungsgebiet „Monotherapie für die Erhaltungstherapie bei erwachsenen Patientinnen mit fortgeschrittenem (FIGO-Stadien III und IV) high-grade epithelialem Ovarial-, Eileiter- oder primärem Peritonealkarzinom, die nach Abschluss einer platinbasierten Erstlinien-Chemotherapie in Remission sind (vollständig oder partiell)“: Ein Zusatznutzen ist nicht belegt. 

Zanubrutinib (Brukinsa, BeiGene) bei dem neuen Anwendungsgebiet „in Kombination mit Obinutuzumab zur Behandlung von erwachsenen Patienten mit refraktärem oder rezidiviertem follikulärem Lymphom (FL), die mindestens zwei vorherige systemische Therapien erhalten haben“: Ein Zusatznutzen ist nicht belegt. 

Dieser Beitrag erschien im Original bei Univadis.

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