


Die Umsatzbeteiligung als Teil der Vergütung spielt in ärztlichen und zahnärztlichen Praxen eine zunehmend wichtige Rolle. Sie bietet sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer Vorteile – birgt aber auch Risiken. Damit ein Umsatzbeteiligungsmodell erfolgreich funktioniert, sollten einige wichtige Dos und Don'ts beachtet werden.

Häufige Kurzerkrankungen können auf eine allgemeine Krankheitsanfälligkeit eines Arbeitnehmers hinweisen und eine negative Gesundheitsprognose darstellen. Belastet das den Arbeitgeber wirtschaftlich erheblich, kann das eine Kündigung aus persönlichen Gründen rechtfertigen, so ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Mecklenburg-Vorpommern.