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Medizinrecht

04. Nov. 2024

Ein ernstes Thema: Sexuelle Belästigung in Arztpraxen

Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz bleibt ein weit verbreitetes Problem, auch in Arzt- und Zahnarztpraxen. Studien zeigen, dass mehr als die Hälfte der Berufstätigen im Laufe ihrer Karriere von sexueller Belästigung betroffen sind. Das bringt rechtliche Konsequenzen mit sich.

Lesedauer: ca. 2 Minuten

Sexuelle Belästigung in der Arztpraxis
Wird eine Mitarbeiterin im beruflichen Kontext sexuell belästigt, ist der Arbeitgeber in der Pflicht, dem Vorfall nachzugehen. (Foto: Getty Images | CoffeeAndMilk)

Dieser Beitrag erscheint in Zusammenarbeit mit der Kanzlei Lyck+Pätzold. healthcare.recht. Autorin: Nadine Ettling | Redaktion: Nathalie Haidlauf

In Praxen erfolgt diese Belästigung sehr häufig durch Patienten, aber auch durch Kollegen und Vorgesetzte. Die Auswirkungen auf das Arbeitsklima in den letztgenannten Fällen sind gravierend und neben emotionalem Stress drohen auch rechtliche Konsequenzen.

Unterschiedliche Wahrnehmungen von Belästigung

Laut § 3 Abs. 4 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) ist sexuelle Belästigung jedes unerwünschte Verhalten sexueller Natur, das die Würde der betroffenen Person verletzt. Die Grenze, ab wann ein Verhalten als Belästigung empfunden wird, ist allerdings oft subjektiv und stark von gesellschaftlichen Normen geprägt.

Was eine Person als harmlos empfindet, kann für eine andere Person bereits eine erhebliche Grenzüberschreitung darstellen. Das zeigt sich auch in der öffentlichen Berichterstattung: Ein Vorfall, der auf „Klaps auf den Po“ reduziert wird, kann in Wirklichkeit Teil einer Serie gravierender Übergriffe sein, die das Vertrauen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer irreparabel schädigen.

Rechtliche Konsequenzen: Ein aktueller Fall

Erst kürzlich entschied das Arbeitsgericht Siegburg (3 Ca 387/24) über einen Fall, in dem ein Angestellter auf einer Betriebsfeier seine Kollegin sexuell belästigte. Neben einem schmerzhaften Klaps auf den Po machte er mehrfach sexuell anstößige und herabwürdigende Kommentare und setzte seine Kollegin sogar physisch unter Druck. Der Arbeitgeber kündigte ihm daraufhin fristlos.

Das Gericht bestätigte die Kündigung. Nach § 626 Abs. 1 BGB muss für die fristlose Kündigung ein wichtiger Grund vorliegen muss, nachdem dem Arbeitgeber das Festhalten am Arbeitsverhältnis nicht mehr zumutbar ist. Ein solcher Grund liegt bei derart massiver sexueller Belästigung vor.

Über die Autorin

Verantwortung der Arbeitgeber in Praxen

Der Fall zeigt, wie weit die arbeitsrechtlichen Konsequenzen bei sexueller Belästigung reichen können und müssen. Doch so vielfältig die Arten der sexuellen Belästigung sind, so sind es auch die daraufhin zu ergreifenden Maßnahmen.

Praxisinhaber tragen eine besondere Verantwortung, ein sicheres und belästigungsfreies Arbeitsumfeld zu gewährleisten. Sie sind gesetzlich verpflichtet, Belästigungen zu verhindern und auf gemeldete Vorfälle angemessen zu reagieren. Präventive Maßnahmen wie klare Verhaltensregeln, Schulungen und funktionierende Beschwerdemechanismen sind unerlässlich, um Mitarbeitende zu schützen und ein respektvolles Miteinander zu fördern.

Fazit

Die Bekämpfung sexueller Belästigung erfordert konsequentes Handeln – sowohl durch Arbeitgeber als auch durch die Justiz. Wer sich unsicher ist, welche Maßnahmen angemessen sind oder in Frage kommen, erhält bei uns fachkundige Unterstützung.

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