7 wichtige Urteile 2024
Im Jahr 2024 haben deutsche Gerichte wichtige Entscheidungen getroffen, die sich auf die Ärzteschaft auswirken. Hier finden Sie die sieben meistgelesenen Beiträge aus dem Bereich des Medizinrechts.
Lesedauer: ca. 1 Minute

Redaktion: Marina Urbanietz
Ein Patient verschweigt im Rahmen einer MRT-Untersuchung, dass er eine Metallorthese trägt. Durch die Notabschaltung des Geräts entsteht ein Schaden in Höhe von 63.000 Euro. Wer muss nun die fünfstellige Rechnung begleichen?
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Das Sächsische Landesarbeitsgericht (LAG) in Chemnitz hat einer Angestellten recht gegeben, die trotz Krankschreibung in der Stadt „bummeln“ und auf einer Gartenparty gesehen worden war.
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Häufige Kurzerkrankungen können auf eine allgemeine Krankheitsanfälligkeit eines Arbeitnehmers hinweisen. Belastet das den Arbeitgeber wirtschaftlich erheblich, kann das eine Kündigung aus persönlichen Gründen rechtfertigen.
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Hat ein Arzt gegen den Betreiber des Online-Portals einen Unterlassungsanspruch, dass dieser eine negative Bewertung nicht veröffentlichen darf? Nein, sagte das Landgericht Koblenz.
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Wird der behandelnde Arzt zum Erben eingesetzt, macht das ein Testament nicht (teilweise) nichtig. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat daher dem Erbscheinsantrag eines behandelnden Arztes stattgegeben.
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Müssen sich auch Krankenhäuser und andere juristische Personen – wie MVZ und Privatkliniken – bei ambulanten Leistungen an die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) halten? Der Bundesgerichtshof (BGH) hat dies in einem richtungsweisenden Urteil klargestellt.
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Nicht selten bewerten Ärztinnen und Ärzte die Arbeit von Berufskollegen, zum Beispiel im Auftrag von Versicherungen. Gleichzeitig haben Mediziner sich qua Berufsordnung untereinander „kollegial“ zu verhalten.
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