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Medizinrecht

29. Jan. 2025

Patient mit akutem Abdomen verstirbt nach Arztbesuch: ein Fall von fahrlässiger Tötung?

Ein 55-jährigert Patient kommt wegen Übelkeit und Bauchschmerzen zum Hausarzt und möchte eine Krankschreibung bei schon rückläufigen Beschwerden. Kurz nach dem Praxisbesuch verstirbt er in seinem parkenden Auto und der Kollege sieht sich mit einem Ermittlungsverfahren wegen fahrlässiger Tötung konfrontiert. 1

Lesedauer: ca. 2 Minuten

Patient mit akutem Bauchschmerz in der Hausarztpraxis – hätte der Tod verhindert werden können?
(Foto: Getty Images | megaflopp)

Quelle: MMW - Fortschritte der Medizin | Autorin: Maria Weiß

Neben Übelkeit und Bauchschmerzen klagte der Patient über einen prallen Bauch und berichtete über Erbrechen am Vortag. Vor vier Wochen habe er bereits ähnliche Beschwerden gehabt. Diarrhö und Fieber lagen nicht vor, ein Corona-Schnelltest war negativ. Als Vorerkrankung war lediglich eine arterielle Hypertonie bekannt. Der Patient erhielt eine Krankschreibung über neun Tage und ein Rezept für ein Antiemetikum. Am Folgetag wurde ein Termin für eine Blutuntersuchung einschließlich Hepatitiserologie und eine Abdomensonographie vereinbart. Kurz nach Verlassen der Praxis verstarb der Patient – laut Obduktionsbericht an einem akuten Schub einer Peritonitis aufgrund einer chronisch rezidivierenden Pankreatitis.

Anzeige wegen fahrlässiger Tötung

Es wurde Anzeige wegen fahrlässiger Tötung gestellt und der Staatsanwalt sollte jetzt anhand der Patientenakte klären, ob ein (schwerer) Behandlungsfehler vorlag und ob der Tod des Patienten vermeidbar gewesen wäre. Da der Patient laut Patientenakte nicht über besonders starke Bauchschmerzen klagte und auch keine Kreislaufprobleme aufwies, bestand kein Anhalt für ein akutes Abdomen. In der Akte wurde als Untersuchungsbefund allerdings eine Gelbfärbung der Haut dokumentiert – Angaben zu weiteren körperlichen Untersuchungen oder zur Erfassung von Vitalparametern fehlten aber. Aufgrund der Anamnese und des Ikterus hätte eine körperliche Untersuchung insbesondere des Bauches erfolgen müssen, die in der Krankakte nicht dokumentiert war. 

Fehlende körperlich Untersuchung ist Behandlungsfehler 

Die fehlende körperliche Untersuchung wurde vom Gutachter als Behandlungsfehler gewertet. Nur bei einem unauffälligen Abdomenbefund (keine Abwehrspannung, kein Druckschmerz) wäre eine Verschiebung der Untersuchung auf den Folgetag vertretbar gewesen. Eine diffuse Abwehrspannung („brettharter Bauch“) hätte auf eine mögliche Peritonitis hingewiesen und eine sofortige Krankenhauseinweisung erforderlich gemacht.

Tod wahrscheinlich unvermeidbar

Die Gutachter kommen zu dem Schluss, dass auch die sofortige Krankenhauseinweisung den Tod des Patienten wahrscheinlich nicht verhindert hätte, da die Krankheit zu weit fortgeschritten war und der unvorhersehbare Kreislaufstillstand dann während des Transports eingetreten wäre. Möglicherweise wäre der Tod noch zu verhindern gewesen, wenn sich der Patient einen Tag früher bei eintretenden Beschwerden oder bereits vor vier Wochen beim erstmaligen Auftreten der Symptome beim Arzt vorgestellt hätte. Zu diesem Zeitpunkt wäre die chronische Pankreatitis wahrscheinlich noch gut diagnostizierbar und behandelbar gewesen. 

Das Verfahren wurde schließlich eingestellt, da die Schuld des Arztes an dem fatalen Verlauf nicht nachweisbar war.

  • Der Fall macht deutlich, dass bei allen Patienten, die sich mit abdominellen Beschwerden beim Hausarzt vorstellen, eine körperliche Untersuchung durchgeführt und dokumentiert werden muss. Bei Verdacht auf ein akutes Abdomen muss der Patient sofort stationär eingewiesen werden.
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