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Medizinrecht

12. Juni 2023
Checkliste

Was gehört in den Arbeitsvertrag? 5 Tipps für mehr Rechtssicherheit

Arbeitsverträge sind die Basis für die Zusammenarbeit und damit auch für den Zusammenhalt der Praxen. Doch ihrer Gestaltung merkt man ihre Wichtigkeit häufig nicht an. Was rechtssichere und gut gestaltete Arbeitsverträge ausmacht, zeigt der nachfolgende Beitrag.

Lesedauer: ca. 3 Minuten

Arbeitsvertrag unterschreiben
(Foto: Dreamstime.com | Rido)

Dieser Beitrag erscheint in Zusammenarbeit mit der Kanzlei Lyck+Pätzold. healthcare.recht.
Autorin: Nadine Ettling | Redaktion: Nathalie Haidlauf

Aus dem Internet heruntergeladene Musterverträge werden oftmals unreflektiert übernommen und im schlimmsten Fall ohne rechtliches Know-how ergänzt. Dabei ist der Arbeitsvertrag die Visitenkarte des Unternehmens. Schon lange bewirbt sich der Beschäftigte nicht mehr bei dem Arbeitgeber, sondern der Arbeitgeber muss sich präsentieren. Mit folgenden 5 Tipps sind Sie auf der sicheren Seite.

5 Tipps für rechtssichere Arbeitsverträge

1. Die Präambel

Eine Präambel ist ein ideales Tool für jeden Arbeitgeber, sich zu präsentieren. Sie steht vor dem Vertragstext, also ganz am Anfang des Vertrags, und erklärt, wer die Parteien sind, warum der Vertrag abgeschlossen werden soll und welche Motive die Parteien dabei haben.

Die Präambel ist ein idealer Platz, um z.B. unternehmenseigene, definierte Ziele, Werte oder Vorstellungen darzustellen. Potenziellen Beschäftigten kann hierdurch das Gefühl der Zugehörigkeit vermittelt werden.

2. Reihenfolge beachten

Es lohnt sich, sich mit dem Aufbau eines Arbeitsvertrags näher zu beschäftigen. Die Reihenfolge der Regelungen ist nicht vorgegeben und kann selbst sinnvoll arrangiert werden. Kündigungsregelungen sollten beispielsweise nicht, wie bei vielen Vertragsmustern üblich, gleich zu Beginn des Vertrags auf den ersten Blick sichtbar sein.

Dies umso mehr, als nach den neuen Regelungen des Nachweisgesetzes nun ein Hinweis auf die dreiwöchige Frist zur Erhebung einer Kündigungsschutzklage enthalten sein muss. Es liest sich einfach abschreckend.

3. Mindestangaben nach § 2 NachwG

Spätestens seit Einführung des neuen Nachweisgesetzes am 01.08.2022 sollten die nach § 2 NachwG mindestens vorausgesetzten Angaben im Arbeitsvertrag unbedingt und korrekt enthalten sein:

  • Name und die Anschrift der Vertragsparteien
  • Zeitpunkt des Beginns des Arbeitsverhältnisses
  • Bei befristeten Arbeitsverhältnissen: die vorhersehbare Dauer des Arbeitsverhältnisses und der Beendigungszeitpunkt
  • Dauer einer vereinbarten Probezeit
  • Arbeitsort oder, falls der Arbeitnehmer nicht nur an einem bestimmten Arbeitsort tätig sein soll, ein Hinweis darauf, dass der Arbeitnehmer an verschiedenen Orten beschäftigt werden kann
  • Eine kurze Charakterisierung oder Beschreibung der vom Arbeitnehmer zu leistenden Tätigkeit
  • Vollständige Zusammensetzung und Höhe des Arbeitsentgelts einschließlich der Zuschläge, Zulagen, Prämien und Sonderzahlungen sowie sämtlicher anderer Bestandteile des Arbeitsentgelts und deren Fälligkeit
  • Vereinbarte Arbeitszeit einschließlich etwaiger Schichtsysteme, der Möglichkeit zur Anordnung von Überstunden und ggf. Informationen zur Abrufarbeit
  • Dauer des jährlichen Erholungsurlaubs
  • Ein etwaiger Anspruch auf Pflichtfortbildungen
  • Informationen zum Versorgungsträger für die betriebliche Altersversorgung, sofern diese angeboten wird
  • Fristen für die Kündigung des Arbeitsverhältnisses sowie die Voraussetzungen zur Erhebung einer Kündigungsschutzklage
  • Hinweis auf die für Kündigungen vorgeschrieben Schriftform
  • Ein in allgemeiner Form gehaltener Hinweis auf die anwendbaren Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen und sonstige Regelungen

4. Moderne Arbeitszeitmodelle

Arbeitgeber müssen heute professioneller und gleichzeitig flexibler sein denn je. Die Generationen der 80er und 90er wünschen sich flexible Arbeitszeitmodelle, die jüngere Generation hat ein großes Sicherheitsbedürfnis und legt Wert auf die Compliance des Arbeitgebers.

Durch rechtssicher gestaltete Arbeitsverträge zeigt der Arbeitgeber, dass er die arbeitsrechtlichen Maßstäbe ernst nimmt und dabei doch professionell umgesetzte Arbeitsmodelle bietet, die dem Zeitgeist entsprechen. Klare und transparente Regelungen tragen dabei zu seiner Glaubwürdigkeit bei. Fehleranfällige, mündliche Absprachen sollten nicht zuletzt aus diesen Gründen vermieden werden.

5. Der Ton macht die Musik

Abgerundet und professionell wirkt ein Vertrag schließlich dann, wenn nicht nur durch das Vertragswerk hindurch korrekt gegendert wurde, sondern die Ansprache abseits vom juristisch Vorgegebenen auch noch den Geist des Unternehmens trifft. Wo sich im beruflichen Alltag geduzt wird, kann auch der Arbeitsvertrag ruhig in dieser persönlichen Form verfasst werden und so einmal mehr die neue Fachkraft willkommen heißen.

Über die Autorin
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Nadine Ettling ist Fachanwältin für Medizinrecht bei der Anwaltskanzlei Lyck+Pätzold. healthcare.recht. Die Kanzlei hat sich ausschließlich auf die Beratung medizinischer Leistungserbringer und Industrieunternehmen aus der Gesundheitsbranche spezialisiert.

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