Anonyme Online-Bewertungen von Ärztinnen und Ärzten verbieten?
Online-Bewertungen bei Google, Jameda und Co. werden von vielen Ärztinnen und Ärzten zumindest als lästig empfunden. Nun erreichte uns ein Schreiben einer Kollegin aus der Schweiz, die dafür plädiert, das anonyme Online-Bewertungssystem für alle schweigepflichtgebundenen Personen gänzlich zu verbieten.
Lesedauer: ca. 4 Minuten

Redaktion: Marina Urbanietz
Dr. med. Alessia Schinardi ist Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie sowie Kinder- und Jugendpsychiatrie mit eigener Praxis in Zürich (Schweiz). Webseite >>
„Transparenz sollte auf Gegenseitigkeit basieren“
coliquio: Welche Bewertungsportale stellen für Ärztinnen und Ärzte aus Ihrer Sicht das größte Problem dar?
Dr. Schinardi: In Deutschland wird vor allem über Google, Jameda und Sanego bewertet, während in der Schweiz noch Okdoc, Medicosearch und DocApp hinzukommen. Der Gedanke der Transparenz, der hinter jedem Bewertungssystem steht, ist mir natürlich nicht fremd und ich verstehe, warum es angeboten und gerne genutzt wird. Ich finde nur, dass eine Bewertung nicht objektiv und fair stattfinden kann, wenn sie anonym ist und ich als Ärztin aufgrund der Schweigepflicht auf sie nicht im Detail eingehen kann, während die bewertenden Patientinnen und Patienten alle Informationen preisgeben dürfen. Es liegt in der Natur der Sache, dass es besonders im psychiatrischen Bereich viele anonyme Bewertungen gibt, die ich nur schwer bis gar nicht sachlich öffentlich kommentieren kann.
coliquio: In Ihrem Schreiben an unsere Redaktion schlagen Sie vor, Ärztinnen und Ärzte sollen selbst entscheiden, ob sie bewertet werden oder nicht. Zudem sollen anonyme Online-Bewertungen von schweigepflichtgebundenen Personen grundsätzlich verboten werden. Welche alternativen Bewertungsmöglichkeiten für Ärztinnen und Ärzte schlagen Sie vor?
Dr. Schinardi: Transparenz sollte auf Gegenseitigkeit basieren. Oft stehen wir machtlos vor anonymen Bewertungen, die wir nicht nachvollziehen können. Alternative Feedbackkanäle könnten direkte Beschwerde- und Feedbackmöglichkeiten in Gesundheitseinrichtungen sein (sowohl in Klinken als auch in Praxen), wie es auch die Verbindung der Schweizer Ärztinnen und Ärzte (FMH) bereits empfiehlt. Diese könnten etwa in Form von Feedback-Boxen realisiert werden.
Laut den FMH-Empfehlungen sollte man zudem bei allen Bewertungen zwischen Tatsachenbehauptungen und Werturteilen unterscheiden können. Die gängigen Online-Bewertungsportale verfügen jedoch meist nicht über das nötige Fachwissen für eine solche Abwägung.
coliquio: Gibt es rechtliche Unterschiede zwischen der Schweiz und Deutschland?
Dr. Schinardi: Ja, ich würde sagen, dass die beiden Länder sich in diesem Punkt erheblich unterscheiden.
In der Schweiz unterliegen Bewertungen dem Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG). Die Inhalte dürfen nicht verletzend, sondern müssen verhältnismäßig sein. Anonyme Bewertungen werden grundsätzlich kritisch betrachtet.
In Deutschland hingegen steht die Meinungsfreiheit im Vordergrund, die Bewertenden haben daher auch mehr Freiheiten als die Personen, die sie bewerten.
Einordnung aus rechtlicher Sicht
Alexa Frey ist Fachanwältin für Medizin- und Informationstechnologierecht und berät unsere Medizinredaktion bereits seit Jahren in vielen medizinrechtlichen Fragen. Auch zu der aktuellen rechtlichen Lage in Deutschland bezüglich Online-Bewertungen haben wir mit ihr gesprochen. Demnach können Ärztinnen und Ärzte in Deutschland ihr Profil auf Google oder jameda nicht löschen lassen, um sich einer Bewertung zu entziehen. Laut Bundesgerichtshof (BGH) überwiegt das Informationsinteresse der Patientinnen und Patienten.
Hier könnte nur eine entsprechende gesetzliche Regelung Abhilfe schaffen. Diese müsste dann bspw. eine aktive Freischaltung für die Kommentarfunktion durch den Arzt oder die Ärztin vorsehen.
Grundsätzlich werden alle Bewertungen in Deutschland danach beurteilt, ob eine fehlerhafte Tatsachenbehauptung vorliegt. Nur wenn dies der Fall ist, muss die Bewertung gelöscht werden. Die Voraussetzung, um dies überhaupt überprüfen zu können, ist aber die Kenntnis von der Identität der Person, die die Bewertung abgegeben hat. Was Arztinnen und Ärzte im Fall einer negativen Bewertung tun können, erklärt Alexa Frey in diesem Beitrag „Negative Bewertungen im Netz: So reagieren Sie richtig“.
Hinzu kommt die Problematik, dass bei internationalen Unternehmen – wie Google – die in Deutschland relevante Grenze zwischen Meinungsäußerung und falscher Tatsachenbehauptung nicht immer sauber geprüft wird. So dauern Löschungen oft sehr lang und der entsprechende Kommentar bleibt weiterhin online.
Völlige Anonymität wird immer mehr erschwert
coliquio: Auch Bewertungsportale sind an mehr Objektivität interessiert. So sind zum Beispiel bei Google keine Bewertungen ohne ein Google-Konto mehr möglich. Es kann zwar grundsätzlich mit Fantasienamen bewertet werden, eine völlige Anonymität wird jedoch erschwert, weil die Portalbetreiber auch IP-Adressen und Geräteinformationen speichern. Gehen diese Maßnahmen für Sie nicht weit genug? Welche weiteren Schritte seitens der Portalbetreiber wünschen Sie sich?
Dr. Schinardi: Plattformen wie Google speichern zwar IP-Adressen und Geräteinformationen, was eine vollständige Anonymität erschwert, dennoch bleibt die Löschung unangemessener Bewertungen oft langwierig. Daher plädiere ich für gesetzliche Vorgaben, die die Bewertungsportale zur sofortigen Löschung unangemessener Kommentare verpflichten. Portalbetreiber handeln oft ohne Rücksicht auf Ethik oder Moral und erkennen nicht (oder wollen nicht erkennen) den Unterschied zwischen konstruktiver Kritik und destruktiven Aussagen. Zudem wäre auch eine bessere Unterstützung der Betroffenen sinnvoll, etwa durch rechtliche Beratung.
coliquio: Frau Frey, wie schätzen Sie die aktuelle Bewertungssituation aus rechtlicher Sicht ein?
Alexa Frey: Für eine sinnvolle, schnelle und effektive Löschung fehlt es derzeit an einem länderübergreifend einheitlichen System. Indes wäre es durchaus sinnvoll, wie von Frau Dr. Schinardi vorgeschlagen, für Berufsgeheimnisträger – die sich öffentlich nur sehr eingeschränkt gegen Kommentare wehren können bzw. dürfen – zukünftig gesetzliche Ausnahmen zu normieren, sodass diese nicht bewertet werden können, wenn dies nicht gewollt ist.
Bewertungen im Internet spielen für viele eine wichtige Rolle. Doch nicht immer sind die dargestellten Meinungen objektiv und fair. Wie können Ärztinnen und Ärzte mit negativen Bewertungen rechtssicher umgehen? Jetzt zum Beitrag >>

