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Medizinrecht

13. Sep. 2023

Ambulante Operation: Wann ist die Aufklärung rechtzeitig?

Ärzte müssen Patienten vor einem operativen Eingriff über die Erfolgsaussichten, Risiken und die Vorgehensweise aufklären. Dies muss rechtszeitig geschehen. Doch was bedeutet das genau? Das OLG Dresden hat sich in einem Verfahren mit dieser Frage befasst (OLG Dresden, Beschl. v. 16.03.2020 – 4 U 2626/19).

Lesedauer: ca. 3 Minuten

op ambulant
Ist eine Aufklärung am Tag des Eingriffs noch rechtzeitig? (Foto: © Getty Images / SDI Productions)

Der Fall: Ambulante Koloskopie

Der Patient litt an einem Dickdarmkarzinom, bei dem 2003 eine Hemikolektomie rechts und zahlreiche Koloskopien – zuletzt im Jahr 2012 – durchgeführt worden waren.

Im August 2014 stellte sich der Patient notfallmäßig wegen Blut im Stuhl im Krankenhaus vor. Es wurde die Indikation zu einer Koloskopie gestellt und der Patient aufgeklärt. Ein unterzeichneter Aufklärungsbogen lag vor. Drei Tage später wurde der Eingriff ambulant durchgeführt. Da der Aufklärungsbogen – der sich in der Dokumentation der Notaufnahme befand – vor der Operation nicht auffindbar war, wurde der Patient am OP-Tag erneut aufgeklärt.

Patient beruft sich auf fehlende & kurzfristige Aufklärung

Der Patient berief sich im gerichtlichen Verfahren darauf, dass keine Aufklärung in der Notaufnahme stattgefunden habe und die Aufklärung am OP-Tag zu kurzfristig gewesen wäre. Hier habe die notwendige Bedenkzeit gefehlt.

Das Gericht sah nach Anhörung des aufklärenden Arztes und aufgrund des unterzeichneten Aufklärungsbogens eine Aufklärung in der Notaufnahme als tatsächlich erfolgt und ausreichend an. Selbst wenn die Aufklärung nicht stattgefunden hätte, wäre eine Aufklärung am OP-Tag ausreichend gewesen. Grund hierfür war, dass der Patient jederzeit die Möglichkeit gehabt hätte, sich gegen die OP zu entscheiden, er bereits mehrere Koloskopien erhalten hatte und ihm die Risiken daher bekannt waren. Zudem hätte der Kläger die Koloskopie jedenfalls – auch ohne erfolgte Aufklärung – zur Abklärung bzw. zum Ausschluss einer erneuten Tumorerkrankung durchführen lassen.

Aufklärung am OP-Tag wirksam

Das Gericht sah auch eine ausschließlich am OP-Tag erfolgte Aufklärung bei einer ambulanten Operation als wirksam an. Maßgeblich sei dabei, dass dem Patienten eine eigenständige Entscheidung überlassen bleibe, ob er den Eingriff durchführen lassen will. Zwar habe der Patient zum Zeitpunkt der Aufklärung bereits mit der Einnahme des Darmreinigers begonnen. Dies stelle aber nur eine Vorbereitungshandlung zur Koloskopie dar, die jederzeit abgebrochen werden könne. Zudem bestehe durch diese lästige Prozedur auch kein Entscheidungsdruck beim Patienten. Selbst wenn man vorliegend einen solchen Entscheidungsdruck angenehmen würde, hätte der Patient zur Abklärung des Krebsrisikos die Untersuchung durchführen lassen (hypothetische Einwilligung).

Was bedeutet dies für die Praxis?

Das Urteil zeigt, dass die Rechtzeitigkeit der Aufklärung stets an den Umständen des Einzelfalls zu beurteilen ist. Maßgeblich war im vorliegenden Fall, dass die Operation ambulant durchgeführt wurde und dem Patienten die Prozedur bekannt war. Starre zeitliche Grenzen sind weder existent noch sinnvoll. Auch stellt die Koloskopie einen eher risikoarmen Eingriff dar. 

Als Faustregel kann gelten: Bei stationären Operationen mit hohem Risikoprofil ist eine frühzeitige Aufklärung sinnvoll und erforderlich. Hier sollte der Patient – soweit dies aus medizinischen Gründen möglich ist – „eine Nacht“ über seine Entscheidung schlafen können. Mehr zum Zeitpunkt der Aufklärung bei stationären Eingriffen lesen Sie hier >>

Bei ambulanten kleineren Eingriffen kann im Einzelfall eine Aufklärung am selben Tag ausreichend sein. Hier empfiehlt sich als „Goldstandard“ eine gestufte Aufklärung, am Tag der OP-Vorbesprechung und erneut am Tag der Operation.

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