02. März 2020
Coronavirus-Verdacht Verdienstausfall während Quarantäne

Wer in Quarantäne und berufstätig ist, kann nicht mehr arbeiten gehen. Müssen Sie als Arbeitgeber weiterhin das Gehalt zahlen, wenn eine MFA in Quarantäne ist? Antworten auf diese Frage gibt der Virchow-Bund. 1
Lesedauer: ca. 1 Minute
In Deutschland ist die Quarantäne im Infektionsschutzgesetz (IfSG) geregelt. Zunächst waren in Deutschland nur tatsächliche Coronavirus-Erkrankungen meldepflichtig. Nachdem Bundesgesundheitsminister Spahn am 31.01.2020 eine Eilverordnung erlassen hat, ist seit dem 1.2.2020 auch der bloße Verdacht einer Coronavirus-Erkrankung meldepflichtig. Die zuständige Behörde für die Quarantäne ist in den meisten Bundesländern das Gesundheitsamt.
Behörde muss Lohn erstatten
Während der Quarantäne kann man natürlich nicht zur Arbeit gehen, ist aber auch nicht krank. Gemäß IfSG ist der Arbeitgeber verpflichtet, das Gehalt bis zu sechs Wochen weiter zu bezahlen.
Der Arbeitgeber kann sich den weiterbezahlten Lohn von der Behörde erstatten lassen, die die Quarantäne angeordnet hat, erläutert die Justitiarin des Virchow-Bundes Andrea Schannath. Der Arbeitgeber hat nach Beendigung der Quarantäne allerdings nur eine Frist von drei Monaten, seinen Erstattungsanspruch geltend zu machen.
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1. Virchow-Bund: Verdienstausfall während Quarantäne
Bild: © GettyImages/Thiago_Santos
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