14. März 2019
TSVG beschlossen: Offene Sprechstunde wird Pflicht

Gegen die Stimmen der Opposition hat der Bundestag das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) beschlossen. Praxisärzte müssen künftig mindestens 25 statt 20 Stunden in der Woche für gesetzlich Versicherte anbieten.1
Lesedauer: ca. 2 Minuten
Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) sagte, die Neuregelungen sollten den Alltag für Millionen Menschen konkret verbessern. Wochenlange Wartezeiten gerade im Vergleich zu Privatpatienten seien ein Aufregerthema. Für Ärzte, die zusätzliche Patienten aufnehmen, solle daher künftig auch gelten: „Wer mehr behandelt, soll auch entsprechend besser vergütet werden.”
Die Pläne sehen unter anderem vor, dass Praxisärzte mindestens 25 statt 20 Stunden in der Woche für gesetzlich Versicherte anbieten müssen. Augenärzte, Frauenärzte und Hals-Nasen-Ohren-Ärzte müssen mindestens fünf Stunden pro Woche als offene Sprechstunde ohne feste Terminvergaben haben.
Insgesamt dürften sich bei den gesetzlichen Krankenkassen jährliche Mehrausgaben zwischen 600 Millionen und 800 Millionen Euro für Arzt-Vergütungen ergeben. Die telefonische Vermittlung über Terminservicestellen soll stark ausgebaut werden. Zudem sollen sie bundesweit unter der Telefonnummer 116117 täglich rund um die Uhr erreichbar sein – und auch online oder über eine App für Smartphones.
Von der Opposition kam Kritik. Der AfD-Abgeordnete Axel Gehrke warnte mit Blick auf höhere Vergütungen für bestimmte neue Patienten vor einer „Drei-Klassen-Medizin”. Achim Kessler (Linke) protestierte gegen eine „Klientelpolitik für die Ärzte”. Das zentrale Problem des Nebeneinanders von privater und gesetzlicher Versicherung werde nicht angegangen.
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- dpa, 14.03.2019
Bildquelle: © istock.com/katatonia82
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