
Die S2k-Leitlinie zur Schmerzbegutachtung wurde aktualisiert. Sie soll Hilfestellung bei Begutachtungen geben, die im Auftrag von Institutionen oder Gerichten über von Gesundheitsproblemen – hier chronische Schmerzen – Betroffenen erstellt werden.1
Lesedauer: ca. 1 Minute

Redaktion: Dr. Linda Fischer
Ziel der Leitlinie ist die interdisziplinäre Qualitätssicherung bei der Begutachtung von Patientinnen und Patienten mit chronischen Schmerzen als Leitsymptom. Um beklagte chronische Schmerzen handelt es sich dabei gemäß Definition der ICD (International Classification of Diseases), wenn eine Schmerzsymptomatik länger als 3 Monate anhält oder rezidivierend ist.
Die Leitlinie soll sowohl Ablauf als auch Inhalt der Zustands- und Zusammenhangsbegutachtung bei chronischen Schmerzen in diversen Rechtsgebieten vereinheitlichen und darüber hinaus die Verständigung zwischen Ärztinnen, Ärzten und Juristinnen und Juristen verbessern.
Neue Empfehlungen in der S2k-Leitlinie umfassen Folgendes:
Die Kernaufgaben der ärztlichen Begutachtung besteht darin, zu klären, ob und in welchem Maße die beklagten Beschwerden, Funktionsbeeinträchtigungen, Einschränkungen in Aktivität und Teilhabe wirklich bestehen. Für diese Validierung werden möglichst viele „Bausteine“ herangezogen, aus denen die gutachtliche „Überzeugungsbildung“ resultiert, schreiben die Autorinnen und Autoren der Leitlinie. Dazu zählen
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