Titelbild von Wichtige Leitlinien im Überblick
Logo von Wichtige Leitlinien im Überblick

Wichtige Leitlinien im Überblick

31. Aug. 2023

S2k-Leitlinie Ärztliche Begutachtung von Menschen mit chronischen Schmerzen

Die S2k-Leitlinie zur Schmerzbegutachtung wurde aktualisiert. Sie soll Hilfestellung bei Begutachtungen geben, die im Auftrag von Institutionen oder Gerichten über von Gesundheitsproblemen – hier chronische Schmerzen – Betroffenen erstellt werden.1

Lesedauer: ca. 1 Minute

S2k-Leitlinie Ärztliche Begutachtung von Menschen mit chronischen Schmerzen
S2k-Leitlinie zur Schmerzbegutachtung aktualisiert | Symbolbild (Foto: Dreamstime.com | Ginasanders )

Redaktion: Dr. Linda Fischer

Basisdaten

  • Leitlinie: S2k-Leitlinie Ärztliche Begutachtung von Menschen mit chronischen Schmerzen
  • Stufenklassifikation: S2k (konsensbasiert)
  • AWMF-Register-Nr.: 187 - 006
  • Stand: 02.08.2023; gültig bis 01.08.2028
  • Federführende Fachgesellschaft: Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie e. V. (DGOU) und Deutsche Gesellschaft für Psychosomatische Medizin und Ärztliche Psychotherapie e. V. (DGPM)1

Ziele: Qualitätssicherung, Begutachtung vereinheitlichen

Ziel der Leitlinie ist die interdisziplinäre Qualitätssicherung bei der Begutachtung von Patientinnen und Patienten mit chronischen Schmerzen als Leitsymptom. Um beklagte chronische Schmerzen handelt es sich dabei gemäß Definition der ICD (International Classification of Diseases), wenn eine Schmerzsymptomatik länger als 3 Monate anhält oder rezidivierend ist.

Die Leitlinie soll sowohl Ablauf als auch Inhalt der Zustands- und Zusammenhangsbegutachtung bei chronischen Schmerzen in diversen Rechtsgebieten vereinheitlichen und darüber hinaus die Verständigung zwischen Ärztinnen, Ärzten und Juristinnen und Juristen verbessern.

Neuerungen zur Schmerzbegutachtung

Neue Empfehlungen in der S2k-Leitlinie umfassen Folgendes:

  • Einführung der neuen ICD 11-Nomenklatur: chronischer primärer Schmerz, chronischer sekundärer Schmerz
  • Präzisierung des Vorgehens bei Gutachten mit kausaler Fragestellung
  • Abgrenzung üblicher von außergewöhnlichen Schmerzen

Kernaufgabe: beklagte Beschwerden validieren

Die Kernaufgaben der ärztlichen Begutachtung besteht darin, zu klären, ob und in welchem Maße die beklagten Beschwerden, Funktionsbeeinträchtigungen, Einschränkungen in Aktivität und Teilhabe wirklich bestehen. Für diese Validierung werden möglichst viele „Bausteine“ herangezogen, aus denen die gutachtliche „Überzeugungsbildung“ resultiert, schreiben die Autorinnen und Autoren der Leitlinie. Dazu zählen

  • Aussagen der zu begutachtenden Person,
  • Beobachtung während der Exploration und körperlichen Untersuchung,
  • spezielle klinische Tests,
  • Selbstbeurteilungsskalen
  • psychologische- und physiologische Tests
  • ggf. ein Monitoring des Blutspiegels der als eingenommen angegebenen Medikamente.
Zur Leitlinie >>
Impressum anzeigen
Zurück zum Seitenanfang