
Gemäß der Leitlinie sollen Menschen mit zerebraler Venen-/Sinusthrombose (CVST) in der Akutphase mit niedrigmolekularem statt mit unfraktioniertem Heparin behandelt werden. Nach der Akutphase werden direkte orale Antikoagulanzien empfohlen. Auch Empfehlungen zur Behandlung von Frauen, z. B. in Schwangerschaft und Wochenbett, gibt die Leitlinie.1
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Redaktion: Dr. Linda Fischer
Im Folgenden finden Sie Auszüge neuer Empfehlungen der Leitlinie.
Bei klinischem Verdacht auf zerebrale Sinus- und Venenthrombose (CVST) erfolgt unverzüglich eine bildgebende Diagnostik: Hinsichtlich Sinusthrombosen werden Computertomografie (CT) und Magnetresonanztomografie (MRT), jeweils mit venöser Angiografie, als gleichwertig eingeordnet. Für kortikalen Venenthrombosen ist die MRT überlegen.
Sowohl bei jüngeren Patientinnen und Patienten als auch bei Schwangeren soll bevorzugt die MRT eingesetzt werden.
Nicht routinemäßig einzusetzen ist die D-Dimer-Testung zum Ausschluss einer CVST.
Ebenfalls nicht generell empfohlen ist ein Thrombophilie-Screening bei Patientinnen und Patienten mit CVST. Lediglich bei jungen Menschen mit spontaner CVST, Rezidivthrombose und/oder positiver Familienanamnese für venöse Thromboembolien kann ein solches Screening erwogen werden, wenn sich aus dem Befund eine Therapie-Änderung ergibt.
In der Akutphase sollten Erwachsene mit CVST Heparin in einer therapeutischen Dosis erhalten. Dabei spielt es keine Rolle, ob eine intrakranielle Blutung vorliegt oder nicht.
Nicht empfohlen wird in der Akutphase (instabile Klinik oder Überwachungspflicht) der Einsatz direkter oraler Antikoagulanzien für Patientinnen und Patienten mit CVST. Der Grund: Die Datenlage reicht nicht aus. Verschlechtern sich Patientinnen und Patienten unter ausreichender Antikoagulation, kann eine endovaskuläre Rekanalisation in einem neurointerventionellen Zentrum erwogen werden.
Trotz geringer Evidenz wird eine operative Dekompression bei Patientinnen und Patienten mit CVST, Läsionen des Parenchyms und drohender Einklemmung zur Vermeidung von Todesfällen empfohlen. Steroide sollten hingegen nicht verabreicht werden, wegen fehlender Wirksamkeit und da sie Thrombosen begünstigen können. Ausgenommen sind Patientinnen und Patienten mit CVST im Rahmen autoimmun-entzündlicher Erkrankungen.
Ist die Akutphase überstanden, erfolgt eine orale Antikoagulation für 3 bis 12 Monate, bestenfalls mit direkten oralen Antikoagulanzien statt Vitamin-K-Antagonisten. Ziel ist es, die CVST zu rekanalisieren und Rezidiv-CVST sowie extrazerebrale venöse Thrombosen vorzubeugen.
Bei Patientinnen und Patienten nach stattgehabtem epileptischen Anfall kann eine medikamentöse antiepileptische Behandlung erfolgen.
Frauen, die schon einmal eine CVST hatten, sollten orale kombinierte hormonelle Kontrazeptiva meiden. Eine frühere CVST ist, Stand heute, keine Kontraindikation für eine Schwangerschaft. Frauen mit früherer CVST ohne Kontraindikationen für niedermolekulares Heparin (NMH) können sowohl in der Schwangerschaft als auch im Wochenbett eine NMH-Prophylaxe erhalten.
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