Update der S1-Handlungsempfehlung „Okklusale Dysästhesie“
Unter Federführung der Deutschen Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde (DGZMK) wurde die S1-Leitlinie „Okklusale Dysästhesie – Diagnostik und Management“ aktualisiert.
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Der folgende Beitrag basiert auf einer Pressemitteilung der Deutschen Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde (DGZMK). Redaktion: Marc Fröhling
Basisdaten
- Leitlinie: S1-Leitlinie Okklusale Dysästhesie – Diagnostik und Management
- Stufenklassifikation: S1
- AWMF-Register-Nr.: 083 - 037
- Stand: 31.07.2024; gültig von bis 30.07.2029
- Federführende Fachgesellschaft: Deutsche Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde e.V. (DGZMK)
Bisher finden Zahnärztinnen und Zahnärzte wenige Informationen zum Krankheitsbild von Patienten, die ihre Zahnkontakte oder ihren Biss insgesamt dauerhaft als störend oder unangenehm empfinden, ohne dass entsprechende okklusale Interferenzen objektivierbar sind.
Die 2019 von fünf Fachgesellschaften (DGFDT, DGZMK, DGPro, AKPP und Deutsche Schmerzgesellschaft e. V.) erstmals nach den Regularien der AWMF (Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften) entwickelte S1-Leitlinie „Okklusale Dysästhesie – Diagnostik und Management“ wurde nunmehr aktualisiert.
Die Leitlinie soll allen Behandlern und zahnärztlichen Sachverständigen die Erkennung betroffener Patientinnen und Patienten erleichtern und Hilfestellung zur Bewertung des Beschwerdebildes bieten. Hierdurch sollen die Versorgungsqualität in Bezug auf die Auswahl zielführender Therapieansätze und die Vermeidung von nicht zielführenden Behandlungen verbessert werden.

